Hallo, ich habe einen Kirchenaustritt zum 22.2.24. Im Hauptformular habe ich Austritt eingegeben und dann als nicht kirchensteuerpflichtig geschlüsselt. Afu der Lohnabrechnung wurde aber weiterhin Kirchensteuer gezahlt, der Arbeitgeber scheint also die ELSTAM nicht abgerufen zu haben.
Im Elster Formular habe ich aber jetzt die Fehlermeldung, dass ich bei Nr. 9 WEchsel der Religionszugehörigkeit etwsa eingeben soll. Wenn ich von Januar bis Februar die ev. Kirche eingebe und danach nicht kirchensteuerpflichtig, läuft das auch auf einen Fehler. Wer kann mir hier helfen?
Im Elster Formular habe ich aber jetzt die Fehlermeldung, dass ich bei Nr. 9 WEchsel der Religionszugehörigkeit etwsa eingeben soll. Wenn ich von Januar bis Februar die ev. Kirche eingebe und danach nicht kirchensteuerpflichtig, läuft das auch auf einen Fehler. Wer kann mir hier helfen?
Kommentar