In welchen Feldern in der Umsatzsteuervoranmeldung eines Monats bzw. der Jahres-Umsatzsteuererklärung (USt 2 A) kann ich die durch Umsätze entehenden Steuerbeträge angeben, welche durch Anzahlungen/Vorauszahlung von Kunden durch die Mindest-Ist-Besteuerung bereits im Vorjahr abgeführt wurden, um dann insgesamt eine Doppelbesteuerung dieser Umsätze zu vermeiden?
Hintergrund: Anzahlungen und Vorauszahlungen im Vorjahr sind durch die Sonderregel der Mindest-Ist-Besteuerung als Soll-Versteuerer bereits im Zeitraum der Vereinnahmung versteuert worden. Die Leistung & Rechnung wird nun im Folgejahr erbracht, wodurch nochmals Umsatzsteuer abgeführt wird, wenn dies nicht in der Umsatzsteuermeldung entsprechend korrigiert wird.
Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis!
Hintergrund: Anzahlungen und Vorauszahlungen im Vorjahr sind durch die Sonderregel der Mindest-Ist-Besteuerung als Soll-Versteuerer bereits im Zeitraum der Vereinnahmung versteuert worden. Die Leistung & Rechnung wird nun im Folgejahr erbracht, wodurch nochmals Umsatzsteuer abgeführt wird, wenn dies nicht in der Umsatzsteuermeldung entsprechend korrigiert wird.
Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis!
Kommentar