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Umsatzsteuererklärung Doppelbesteuerung durch Mindest-Ist-Besteuerung im Vorjahr

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    Umsatzsteuererklärung Doppelbesteuerung durch Mindest-Ist-Besteuerung im Vorjahr

    In welchen Feldern in der Umsatzsteuervoranmeldung eines Monats bzw. der Jahres-Umsatzsteuererklärung (USt 2 A) kann ich die durch Umsätze entehenden Steuerbeträge angeben, welche durch Anzahlungen/Vorauszahlung von Kunden durch die Mindest-Ist-Besteuerung bereits im Vorjahr abgeführt wurden, um dann insgesamt eine Doppelbesteuerung dieser Umsätze zu vermeiden?

    Hintergrund: Anzahlungen und Vorauszahlungen im Vorjahr sind durch die Sonderregel der Mindest-Ist-Besteuerung als Soll-Versteuerer bereits im Zeitraum der Vereinnahmung versteuert worden. Die Leistung & Rechnung wird nun im Folgejahr erbracht, wodurch nochmals Umsatzsteuer abgeführt wird, wenn dies nicht in der Umsatzsteuermeldung entsprechend korrigiert wird.

    Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis!
    Zuletzt geändert von mike1; 13.05.2025, 15:19. Grund: Umsatzsteuer, Umsatzsteuererklärung, Mindest-Ist-Besteuerung, Anzahlung, Vorauszahlung, Doppelbesteuerung

    #2
    Es sind genau die gleichen Felder zu verwenden wie für jeden anderen Umsatz auch. Hast Du denn den vollen Rechnungsbetrag versteuert, obwohl nur Anzahlungen geleistet wurden? Dann solltest Du die bisherigen Erklärungen berichtigen.

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