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Riester-Rente wird in der Vorabberechnung nicht erfasst

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    Riester-Rente wird in der Vorabberechnung nicht erfasst

    Ich habe heute (15.05.2025) eine schriftliche Leistungsbescheinigung der Riester-Rente meiner Frau von der HUK-Coburg bekommen und anschließend festgestellt, dass diese noch nicht in unserer vor genau einem Monat (15.04.2025) abgegebenen Einkommensteuererklärung als Einnahme erfasst war, obwohl ich unmittelbar vor dem 15.04. den Bescheinigungsabruf durchgeführt habe. Die elektronische Bescheinigung trägt zwar ein Datum vom Februar und ist jetzt abrufbar, war es im April aber offenbar noch nicht. Es wurden aber auch nicht die Daten vom Vorjahr übernommen (die Rente läuft seit 01.01.2023). Mir ist das nicht aufgefallen, weil es vier weitere Leistungsbescheinigungen von zwei betrieblichen Altersversorgungen gab, die jeweils in die Zeit vor und nach dem Beginn der Altersrente aufgeteilt waren. Da verliert man schon mal die Übersicht.

    Kurz und gut - da es noch keinen Bescheid gibt habe ich die Steuererklärung noch mal in ein neues Formular eingefüllt, den Bescheinigungsabruf für meine Frau wiederholt und siehe da, jetzt ist die Leistung als 5. Rente drin. Was allerdings merkwürdig ist: An der ELSTER-Vorausberechnung ändert sich nichts, die Rente wird dort nach wie vor nicht erfasst.

    Ich habe das jetzt mal so als Korrektur abgegegeben, wollte aber mal diese Merkwürdigkeiten - Bescheinigung mit Übermittlungsdatum Fabruar wird im April noch nicht eingefült - und die Zahlen fehlen nach wie vor in der Vorausberechnung - hier mitteilen.

    #2
    Wie hoch ist der Rentenbetrag ? Hast du außer -vermuteten- Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit noch weitere Einkünfte (Vermietung und Verpachtung, Gewerbe, andere Rente aus der Anlage R ?). Ich frage, weil ich auf den Härteausgleichsbetrag nach § 46 Abs. 2 EStG spekuliere, da Riester-Renten jetzt häufig nicht so hoch sind.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      ... die jeweils in die Zeit vor und nach dem Beginn der Altersrente aufgeteilt waren.
      Aus dem Halbsatz geht doch hervor, dass die Ehefrau auch eine Altersrente bezieht. Unsere Riesterrenten werden in der Vorausberechnung korrekt berücksichtigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Ich frage, weil ich auf den Härteausgleichsbetrag nach § 46 Abs. 2 EStG spekuliere, da Riester-Renten jetzt häufig nicht so hoch sind.
        Das kommt nicht in Betracht.

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          #5
          Ich habe des Rätsels Lösung gefunden, indem ich eine neue Einkommensteuererklärung gestartet und den Bescheinigungsabruf durchgeführt habe. Jetzt steht auf dem Vorblatt der ELSTER Vorausberechnung der Satz:

          "Auf der Anlage R-AV / bAV (bis VZ 2019: Anlage R) der Ehefrau / Person B wurden Angaben zu mehr als 4 Altersvorsorgen gemacht. Diese konnten maschinell nicht berücksichtigt werden."

          Darauf muss man erst mal kommen.

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