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Beschränkte Steuerpflicht: Anlagen N-Aus + KAP hinzufügen

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    Beschränkte Steuerpflicht: Anlagen N-Aus + KAP hinzufügen

    Hallo,

    ich muss für 2024 das erste Mal eine Steuererklärung für einen beschränkt Steuerpflichtigen (meinen Ehemann) erstellen. Bisher habe ich das immer über Wiso Steuer gemacht und muss jetzt jedoch auf Elster wechseln, da diese Konstellation bei Wiso nicht unterstützt wird.

    Folgendes Einkommen liegt vor:
    • Angestelltengehalt USA
    • Kapitalerträge DE und USA
    • Mieteinkünfte DE

    Die Mieteinkünfte habe ich unter Anlage V bereits erfasst, jedoch kann ich bei Elster nicht die Anlage N-Aus und auch nicht die Anlage KAP hinzufügen. Diese sind aber doch notwendig, um den Progressionsvorbehalt korrekt zu ermitteln. Oder sehe ich das falsch?

    Wie kann ich diese beiden Formulare zum Hauptvordruck ESt 1 C hinzufügen.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    #2
    Die von Dir vermissten Anlagen brauchst Du doch nur bei einem Wohnsitz im Inland. Bei beschränkter Steuerpflicht werden sie nicht benötigt.

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      #3
      Und der Gedanke, bei beschränkter Steuerpflicht das ausländische Einkommen dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen klingt etwas halbgar.

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        #4
        Hallo stella83!

        *****
        Wissen Sie denn überhaupt, was Sie da tun? Ich glaube kaum ... !?

        *****
        Mal ganz grundsätzlich: Erklärungspflichtig ist immer die betroffene Person - nicht Sie, auch wenn Sie Ehegattin sind!

        *****
        Sicherlich, das deutsche Steuerrecht ist keine "Geheimwissenschaft" - also Sie dürfen sich selbstverständlich durch den Gesetzesdschungel auch ohne Beratung durch einen steuerlichen Fachmann/-frau durchwursteln.

        Aber ich rate Ihnen ganz dringend, sich einen Steuerberater zu suchen, der sich mit Auslandssachverhalten gut auskennt!

        Und am Geld sollte es doch nicht scheitern - bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist Geld i.d.R. kein Problem - ich glaube kaum, dass Ihr Mann in die USA gezogen ist, um dort einen niedrig bezahlten Job mit mieser sozialer Absicherung anzunehmen ... !?

        Dabei wünsche ich Ihnen viel Spaß - und sehr sehr viel Zeit - hier was zum Einlesen:

        *****
        Ist Ihr Mann überhaupt "beschränkt" steuerpflchtig?

        https://www.haufe.de/id/beitrag/unbe...HI2172005.html

        grafik.png
        oder das hier

        https://www.finanztip.de/steuerpflicht/

        grafik.png
        *****
        Und wenn Sie dann damit durch sind, müssen Sie sich der Frage stellen, ob Zusammenveranlagung möglich ist:

        https://www.vlh.de/familie-leben/hei...s-ist-das.html

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          #5
          ergänzend zu meinem vorherigen - noch nicht freigeschalteten Kommentar - hier noch eine weitere Informationsquelle:

          https://amtliche-handbuecher.bundesf...y1-replication

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            #6
            Vielen Dank für den Input.
            Bisher dachte ich schon, dass ich wüsste was ich da tue ;-)

            Wir haben leider keinen Steuerberater gefunden, der sich a) in Auslandssachverhalten auskennt und b) aktuell auch neue Mandate aufnimmt. Wir hatten ein allgemeines Beratungsgespräch mit einer Kanzlei und dabei wurde uns gesagt, dass wir aufgrund der inländischen Mieteinkünfte und meiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch ohne Wohnsitz in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

            Und aufgrund der Informationen wie bspw. hier, https://www.juhn.com/fachwissen/inte...ionsvorbehalt/ bin ich auch von der Anwendung des Progressionsvorbehalts ausgegangen:

            3. Kritik am Progressionsvorbehalt bei beschränkter Steuerpflicht.pnghttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==


            Nach meinem Laienverständnis besagt doch auch § 32b EStG (Absatz 1 Nr. 3), dass die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Einkünfte berücksichtig werden.

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              #7
              Hallo stella83 und andere Interessierte:

              Wenn Sie sich bei Ihrem Sachverhalt "einfach so" aus dem Telefon- oder Branchenbuch einen Steuerberater suchen, dann kommen Sie mit 70-90%iger Wahrscheinlichkeit an einen Berater, der Sie in einem "Erstberatungsgespräch" mit "Ausbildungs-Grundwissen" informiert - das Thema ist äußerst komplex, sicherlich kann sich jeder Steuerberater das in Ihrem Fall nötige Fachwissen aneignen - aber einfach so "alles aus dem Ärmel und auch noch vollumfänglich richtig zu schütteln", das wird keiner der "üblichen normalen Steuerberater" können!

              Hier der Suchdienst, damit Sie einen Steuerberater finden mit den Kenntnissen und er Erfahrung, die Sie benötigen:

              https://www.datev.de/kasus/First/Sta...&Truncation=42

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