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Digitaler Bescheidabruf

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    Digitaler Bescheidabruf

    Hallo,

    ich habe vor kurzem die EKSt-Erklärung meiner beiden Eltern (beide bereits seit längerem Rentner, Zusammenveranlagung) gemacht. Dies war die erste Erklärung für beide, seit sie Rentner sind. Es gibt daher keine Steuernummer, wird erst wieder neu zugeteilt. Ich habe vor Absenden der Erklärung vergessen "was Sie dem Finanzamt noch mitteilen wollen" auszufüllen. Dies wäre wichtig gewesen, da ich die gesetzliche Betreuerin (Vermögenssorge) für meinen Vater bin und sämtliche Bescheide, etc. an mich geschickt werden müssen, zudem möchte ich den Bescheid digital erhalten, da meine Eltern weiter weg leben. I. d. R. können Bescheide für andere Personen nur abgerufen werden, wenn diese dem Bescheidabruf zustimmen und einem (mir) den Code weiterleiten. Da beide zusammen veranlagt werden, benötige ich die Zustimmung von beiden. In meinem Fall müsste aber ich mich ermächtigen, für jemand anderen (Person A) den Bescheidabruf zu erlauben, da gesetzlicher Vertreter. Der Code müsste also direkt an mich gesandt werden und nicht an den Steuerpflichtigen. Für diese Möglichkeit der "Selbstermächtigung" habe ich bei Elster kein Formular gefunden. Ich wollte nun dem zuständigen Finanzamt eine Nachricht bzgl. des Sachverhalts zukommen lassen. Das funktioniert über "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" leider auch nicht, da hierfür entweder die Steuernummer oder das AZ angegeben werden muss, was beides nicht vorhanden ist. Wenn ich das Formular ausfüllen würde (mit meiner Steuernummer), käme es an der falschen Stelle an. Wie kann ich den digitalen Bescheidabruf zuverlässig bewerkstelligen?
    Danke für e. Antwort

    #2
    Hallo AfA-Neuling,

    ich glaube das der Antrag auf den digitalen Steuerbescheid nur für die Zukunft möglich ist. Für die bereits eingereichte Erklärung wäre das also ohnehin egal.

    Doch was den Punkt mit den Briefen und Codes von Elster angeht, so ist dem Elsterportal deine Vollmacht an der Stelle relativ wurst. Briefe von Elster werden immer an die Meldeadresse der betroffenen Person/Identifikationsnummer geschickt.
    Eine "Selbstermächtigung" wie du es nennst ist damit ausgeschlossen.

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      #3
      Eine "Selbstermächtigung"
      So was gabs mal in den 1930er Jahren, ist aber nicht gut angekommen.

      Wenn dann braucht er eine Vollmacht, aber das ist schon wieder "Rechtsberatung"!

      Gruß - Hans

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        #4
        Wie kann ich den digitalen Bescheidabruf zuverlässig bewerkstelligen?
        Reichen dir denn die Bescheiddaten nicht ? Wenn du die Erklärung über dein Konto bei Mein ELSTER einreichst, bekommst du die ja in jedem Fall.

        Sobald deine Eltern eine neue Steuernummer haben, kannst du das Thema Vollmachtnehmer bzw. Betreuung auch elektronisch betreiben. Im Moment

        geht es nur analog.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke allen für die schnelle Antwort

          Gerald v. R.
          Die Erfahrung habe ich bereits gemacht, dass Elster Vollmachten und Urkunden egal sind, wenn sie nicht an der richtigen Stelle eingefügt wurden.
          Hans53
          Eine Vollmacht braucht`s hier keine, er steht unter Betreuung; daher muss alles, was im entferntesten mit "Finanzen" zu tun hat, an mich gesandt werden.
          Charlie24
          Der Bescheiddatenabruf hat leider bei mir in diesem Fall nicht funktioniert

          Freundliche Grüße

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            #6
            Schick dem zuständigen Finanzamt doch einfach einen Brief mit der Kopie der Bestellung als Betreuerin und bitte um entsprechende Übersendung des Bescheides.

            Das Leben kann so einfach sein, wenn man nicht alles digital machen will
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Hallo AfA-Neuling ,

              Eine Vollmacht braucht`s hier keine, er steht unter Betreuung; daher muss alles, was im entferntesten mit "Finanzen" zu tun hat, an mich gesandt werden.

              Genau darum mußt du eben Elster klarmachen, dass du eben eine Vollmacht hast!

              Gruß - Hans

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