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EÜR - nicht steuerbare Umsätze

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    EÜR - nicht steuerbare Umsätze

    In der Steuererklärung 2023 gab es in EÜR einen Punkt 11. Man trug den gesamten Umsatz ein, und darunter die nicht steuerbaren Umsätze (was bei mir eins zu eins ist)
    Für 2024 gibt es diesen Punkt nicht mehr. Das sind jetzt wohl die Punkte 12 und 13. Soweit ich das verstanden habe, trägt man jetzt unter Punkt 12 alle Umsätze ein, und unter Punkt 13 die nicht steuerbaren. Also auch wenn das eins zu eins git, d.h. der gesamte Umsatz nicht steuerbar ist. Ist das richtig so?

    Viele Grüße

    #2
    Wenn dein gesamter Umsatz nicht steuerbar ist, dann hast du doch keine Umsätze als Kleinunternehmer. Warum nimmst du dann nicht

    die Zeile 16 der EÜR ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Im Formular für 2023 hat man die Kleinunternehmerumsätze in Zeile 11 eingetragen, davon nicht steuerbare in Zeile 12. Im Formular für 2024 ist das alles um eine Zeile weiter gerutscht. Der Text ist der gleiche, also alles ganz eindeutig.

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Im Formular für 2023 hat man die Kleinunternehmerumsätze in Zeile 11 eingetragen, davon nicht steuerbare in Zeile 12. Im Formular für 2024 ist das alles um eine Zeile weiter gerutscht. Der Text ist der gleiche, also alles ganz eindeutig.
        Ich war etwas irritiert, aber ja, also diesmal 12 und 13.

        Vielen Dank!

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