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Ekst Erkläung 2024 fehlerfre aber Hinweise erhalten

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    Ekst Erkläung 2024 fehlerfre aber Hinweise erhalten

    Hallo,

    meine Ehefrau ist im Nov 2023 verstorben, ich bin also steuerlich im Gnadenjahr 2024, was die Ekst angeht.
    Ich habe den Service der autom. Übertragung der Bescheinigungen in Anspruchen genommen. Wirklich perfekt.
    aber ich erhalte in der Anlage N folgenden Hinweis:
    Hinweise innerhalb der Seite
    Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven
    Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten
    Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein (Steuerpichtige Person /
    Ehemann / Person A)
    .
    ich habe nichts hinzugefügt. In der Anlage N unter -2- Versorgungbezüge,… ist in Zeile 1 meineangaben Angaben aus der Altersrente eingetragen und
    in Zeile 2 die der Witwerrente.

    ich würde mich über einen Hinweis Ihrerseits freuen - ich weiss nicht wo ich ansetzen muss. Ich hatte schon überlegt die EKst Erklärung so abzuschicken,da sie im Grunde fehlerfrei sein sol

    ich danke Ihnen bereits für Ihre Zeit und Mühe

    Tschüss

    Beetle24

    #2
    Hast du Daten aus dem Vorjahr übernommen ? Du musst dich durch die Werbungskosten in der Anlage N durchklicken,

    da darf auf den Seiten 8 bis 16 nichts eingetragen sein. Werbungskosten zu laufenden Versorgungsbezügen müssen auf Seite 17

    in der Zeile 81 der Anlage N kumuliert erklärt werden. Sinn macht das aber auch nur, wenn sie höher als 102 € sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24, ich werde mich mal durchklicken , Tschüss

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        #4
        GELÖST: ich hatte als einzige Werbungskosten in 2024 die Kontoführungsgebühren. ich habe diese versuchsweise gelöscht und fortan keinen Hinweis mehr erhalten.
        es klappte sogar die vorl. Steuerberechnung durch ELSTER. Danke an Charlie und tschüss

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          #5
          Hallo Beetle24 und Charlie24 und alle interessierte Mitleser:

          Wenn man nur "Hinweise" und keinen "Fehler" angezeigt bekommt, bietet die "Technik" mehr als das "mühsame Durchklicken" an:

          - Auf den Button "Prüfen" und anschließend auf den Button "Versenden" klicken, dann werden alle erfassten Daten farblich gekennzeichnet angezeigt, bei mir sind die aus dem Vorjahr übernommenen Daten mit einem magenta-farbenen "i" gekennzeichnet,

          - dann einfach auf den "Eintrag" klicken, und man landet nach einer Abfrage direkt in der Erfassung im richtigen Formular auf der richtigen Seite, um das zu ändern!

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            #6
            ... dann werden alle erfassten Daten farblich gekennzeichnet angezeigt, bei mir sind die aus dem Vorjahr übernommenen Daten mit einem magenta-farbenen "i" gekennzeichnet,
            So wie ich die Aussage im Beitrag '#4 verstehe, wurden die Kontoführungsgebühren manuell erfasst, dann gibt es keine farbigen Markierungen

            Da es nur diesen einen Eintrag gab, sollte der aber so wie so sehr schnell zu finden sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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