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KAP: Kapitalertrag/-steuer von Gemeinsch.- und Einzelkonten bei gemeins.Veranlagung

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    KAP: Kapitalertrag/-steuer von Gemeinsch.- und Einzelkonten bei gemeins.Veranlagung

    Wir haben 5 Gemeinschaftskonten (GK), 3 Einzelkonten (EM) der Mann und 2 Einzelkonten meine Frau (EF).
    "Einfache" Antworten, die ich bisher gefunden habe, lauten:
    Beide müssen einen KAP machen und dort "einfach" die Werte der Gemeinschaftskonten halbieren.
    Aber was heisst das konkret, wenn man sowohl Einzel- (EK) als auch Gemeinschaftkonten hat?

    Mein Verständnis für die richtigen Aufteilungen wäre nun:
    1) Ich summiere zunächst jeweils getrennt, also die Kapitalerträge und Kapitalertragsteuer laut Steuerbescheinigungen für GK bzw. EM bzw. EF.
    2) Dann halbiere ich die Werte der GK-Summe und erhalte somit "Gesamt"werte
    z.B. als Kapitalertrag für den Mann die Summe aus den Kapitalerträgen seiner EK plus 50% aus Erträgen der GK.
    Eintragen würde ich dann in Zeile 7 vorne die Werte gem. St.bescheinigungen und dahinter bei "korrigierte Beträge" die so aufgeteilten Werte.
    Ich weiss, klingt kompliziert, aber so geht es mir leider auch bei dieser "einfachen" Aufteilung. Wer kann helfen?

    #2
    Unter korrigierte Werte ist da nichts einzutragen ! Aus den Steuerbescheinigungen für die Gemeinschaftskonten ist doch ersichtlich, dass es sich um solche handelt.

    Du trägst bei jedem von euch die halben Werte ein. Warum soll die Anlage KAP denn überhaupt eingereicht werden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ich würde alles einzeln in eine Tabelle eintragen, für die Gemeinschaftskonten jeweils 2 mal die halben Beträge.
      In der Tabelle gibt es dann 15 Banken, Mann 8 und Frau 7. Diese 8 bzw. 7 dann addieren und die Ergebnisse in die jeweilige KAP eintragen.

      Und wie Charlie24 schon sagte, korrigieren darfst du nichts (außer es gibt wirklich etwas was falsch ist).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Danke für die schnelle Antwort.

        Das wäre sicherlich so einfach, wenn wir nur Gemeinschaftskonten hätten. Da ist's klar: 50:50 aufteilen.
        Unsere zusätzlichen EK haben aber Erträge&Steuern im Verhältnis 1 (EF) : 10 (EM).
        (Wir teilen dies natürlich trotzdem in dieser unseren gemeinsamen Welt).
        Aber ob man steuerlich diese unterschiedlichen Erträge & KESt & Kirchensteuer/Soli (wir sind KiSteuer Zahler unterschiedlicher Konfession!) auch so einfach teilen darf?
        Oder man dann doch steuerlich die obere Logik anwenden muss,
        bei jedem 50% der GK Werte plus dann die gesamten EK Werte nur beim entsprechenden "owner"?

        Sie haben aber sicherlich recht, dies dann so in Zeile 7 direkt ohne Korrigier- und Erläuterungsfeld einzutragen.

        Ach ja, warum überhaupt KAP: Als Rentner fallen wir deutlich unter den 25% Steuersatz, so dass wir uns dieses Jahr erstmals die bisher zu viel gezahlten Kapitalsteuern zurückholen wollen.

        *** UPs, gerade sehe ich auch noch die Antwort von Stefan, die dieses Vorgehen jetzt auch so bestätigt.

        DANKE Achim

        Kommentar


          #5
          Ach ja, warum überhaupt KAP: Als Rentner fallen wir deutlich unter den 25% Steuersatz,
          Für Rentner ist die Günstigerprüfung (Zeile 4) auch wegen des Altersentlastungsbetrags häufig sinnvoll.

          Es gibt allerdings auch Rentner, die mit dem Grenzsteuersatz deutlich über den 25% liegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Kommentar


            #6
            Zitat von Cheffe Beitrag anzeigen
            Unsere zusätzlichen EK haben aber Erträge&Steuern im Verhältnis 1 (EF) : 10 (EM).
            (Wir teilen dies natürlich trotzdem in dieser unseren gemeinsamen Welt).
            Aber ob man steuerlich diese unterschiedlichen Erträge & KESt & Kirchensteuer/Soli (wir sind KiSteuer Zahler unterschiedlicher Konfession!) auch so einfach teilen darf?
            Verstehe ich nicht. Was ist denn dort zu teilen?
            Für ein Einzelkonto gibt es eine Steuerbescheinigung inkl. Erträgen und abgeführter Steuer/Soli.
            Ist es ein Konto des Mannes, landet diese in der Anlage KAP des Mannes, ist es ein Einzelkonto der Frau, landet es in der Anlage KAP der Frau.

            Dabei ist doch völlig egal, ob einer davon 10 Einzelkonten hat und der andere nur eins.

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              #7
              Danke an Alle,
              Ich habe dies jetzt mal genauso in ELSTER eingegeben und die mögliche Steuerberechnung durchführen lassen.
              Und in meinem Fall & meinen Werten steigen also der Altersentlastungsbeitrag und es gäbe eine tatsächlich ordentliche Kap.Ertragssteuer Rückzahlung,
              aber mit nun zusätzlich ausgewiesenen (Kapital)Einkünften, steigt auch mein Grenzsteuersatz insgesamt so,
              dass ich nur genau 158 Euro weniger Steuern zahlen müsste.
              Und obwohl ich damit jetzt fast 2 Tage Recherchen, Zusammentragen, Scannen etc. in den Sand setzen werde,
              werde ich nun doch darauf verzichten. Zu gross ist mir der Aufwand und das Risiko, einer komplizierteren und längeren Bearbeitung beim Finanzamt.

              Ich hoffe dennoch, damit auch ähnlichen Fragestellern etwas geholfen zu haben.
              LG Achim

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                #8
                ... werde ich nun doch darauf verzichten.
                Verstehe ich nicht ! 158 € sind doch mehr als 5 €, warum willst du die dem Fiskus schenken ? Wo soll da ein Risiko sein ?

                Rentner haben im Übrigen jede Menge Zeit, auch wenn sie oft etwas anderes behaupten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  verstehe ich auch nicht. Ich würde es sogar wegen 20 Euro angeben, dann hat sich die Arbeit wenigstens etwas gelohnt.
                  Und 158 Euro ist doch ein (steuerfreier!) Stundenlohn von über 10 Euro, das ist richtig viel für private Dinge (ich setze da eher noch weniger an wenn ich mir Überlege, ob es sich beispielsweise lohnt den Rasen selber zu mähen oder das Auto selber zu reparieren).

                  Ob man es dann im nächsten Jahr wieder macht ist eine andere Frage. Alerdings sollte es da ja dann schneller gehen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    sogar wegen 20 Euro angeben
                    und wenn es nur ein paar "Pfennige" sind, mehr zählt doch darüber hinaus der sportliche Erfolg, der viel Freude bringt!

                    Gruß - Hans

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