Hallo zusammen,
Ich habe eine kleine Frage.
Zeile 58 EÜR: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)
Hilfezitat:
Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.
Für die Rückerstattete Ust. gibt es ja ein eigenes Feld, das weis ich.
Wenn man jetzt nach Abgabe der Ust. Erklärung (die von 2023) im aktuellen Jahr 2024 dann 500 Euro an das Finanzamt gezahlt hat (abgebucht bekommen hat). Kommt der Betrag dann in dieses Feld rein oder nicht? Bin mir da unsicher.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich habe eine kleine Frage.
Zeile 58 EÜR: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)
Hilfezitat:
Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.
Für die Rückerstattete Ust. gibt es ja ein eigenes Feld, das weis ich.
Wenn man jetzt nach Abgabe der Ust. Erklärung (die von 2023) im aktuellen Jahr 2024 dann 500 Euro an das Finanzamt gezahlt hat (abgebucht bekommen hat). Kommt der Betrag dann in dieses Feld rein oder nicht? Bin mir da unsicher.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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