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Umsatzsteuer Zeile 58 EÜR

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    Umsatzsteuer Zeile 58 EÜR

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine kleine Frage.

    Zeile 58 EÜR: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)

    Hilfezitat:

    Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.

    Für die Rückerstattete Ust. gibt es ja ein eigenes Feld, das weis ich.

    Wenn man jetzt nach Abgabe der Ust. Erklärung (die von 2023) im aktuellen Jahr 2024 dann 500 Euro an das Finanzamt gezahlt hat (abgebucht bekommen hat). Kommt der Betrag dann in dieses Feld rein oder nicht? Bin mir da unsicher.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Wenn es die EÜR für 2024 ist, ja.

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      #3
      Hallo Kloebi,

      vielen Dank.

      Ja, genau es ist die von 2024. Dann trage ich da ein, was 2024 an Ust. (fürs Vorjahr) von meinem Konto abgebucht wurde. Steht auch so in der Hilfe, das kam mir nur komisch vor irgendwie.

      Im Endeffekt heißt das ja auch, das man immer nur eins der beiden Felder ausfüllt. Entweder bekommt man ja was zurück oder man bekommt was abgebucht.

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        #4
        Zitat von mirkok Beitrag anzeigen
        Im Endeffekt heißt das ja auch, das man immer nur eins der beiden Felder ausfüllt. Entweder bekommt man ja was zurück oder man bekommt was abgebucht.
        Ja. Wenn Du keine berichtigte Erklärung abgegeben hast und das Finanzamt nicht von Deiner Erklärung abgewichen ist, und wenn Du keine Voranmeldungen abgegeben hast, oder die Erklärung für 2022 erst recht spät abgegeben hast etc.

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