Hallo,
ich habe ein Arbeitszimmer, das ich bis zum Renteneintritt in 2022 als "Tele-Arbeitsplatz" genutzt und steuerlich abgesetzt hatte.
Es hat eine "innere häusliche Verbindung" an unsere Wohnung, besteht aber ausschließlich aus Schreibtisch, Stuhl & Regalen.
In 2023 habe ich es bei der Steuererklärung tatsächlich vergessen und daher stellt sich erst für 2024 die Frage,
ob und wie ich das bei meinen sonstigen Einkünfte Coaching und/oder V&V ansetzen kann.
Die Haupteinkünfte waren bis 2022 aus nichtselbstständiger Arbeit - daher hatte ich das AZ auch da angesetzt.
Kosten des Arbeitszimmer incl. anteiligen NK: 3.000,-
Nun sehen meine Einkünfte neben der gesetzlichen Rente so aus:
- Einkünfte N: 6.000€ (Betriebsrente für 09/2024-12/2024)
- Einkünfte V: 9.000€
- Einkünfte G: 1.900€ (Coaching)
Das Zimmer nutze ich zeitlich überwiegend für die Einkünfte G; was allerdings im zeitlichem Umfang nicht dem Ertrag entspricht, da ich dieses Jahr viel Zeit und Geld in Online-Fortbildungen investiert habe.
Die Coachingtätigkeit erfolgt ausschließlich Online.
Die Einkünfte V&V resultieren aus der Vermietung eines kleinen RH mit 3 Studenten.
Die administrativen Arbeiten finden also auch im AZ statt; nur gelegentliche Termine vor Ort bei Mieterwechsel, oder Handwerker vor Ort.
Insgesamt nutze ich dieses Zimmer ca. 4-5 Std/Tag.
Kann ich die Kosten des Arbeitzimmers steuerlich ansetzen und wenn ja, sollte ich sie im Verhältnis der Erträge aufteilen, oder im geschätzten Verhältnis des jeweiligen Zeitaufwandes?
Netten Gruß und danke im Voraus!
Anne-Beate
ich habe ein Arbeitszimmer, das ich bis zum Renteneintritt in 2022 als "Tele-Arbeitsplatz" genutzt und steuerlich abgesetzt hatte.
Es hat eine "innere häusliche Verbindung" an unsere Wohnung, besteht aber ausschließlich aus Schreibtisch, Stuhl & Regalen.
In 2023 habe ich es bei der Steuererklärung tatsächlich vergessen und daher stellt sich erst für 2024 die Frage,
ob und wie ich das bei meinen sonstigen Einkünfte Coaching und/oder V&V ansetzen kann.
Die Haupteinkünfte waren bis 2022 aus nichtselbstständiger Arbeit - daher hatte ich das AZ auch da angesetzt.
Kosten des Arbeitszimmer incl. anteiligen NK: 3.000,-
Nun sehen meine Einkünfte neben der gesetzlichen Rente so aus:
- Einkünfte N: 6.000€ (Betriebsrente für 09/2024-12/2024)
- Einkünfte V: 9.000€
- Einkünfte G: 1.900€ (Coaching)
Das Zimmer nutze ich zeitlich überwiegend für die Einkünfte G; was allerdings im zeitlichem Umfang nicht dem Ertrag entspricht, da ich dieses Jahr viel Zeit und Geld in Online-Fortbildungen investiert habe.
Die Coachingtätigkeit erfolgt ausschließlich Online.
Die Einkünfte V&V resultieren aus der Vermietung eines kleinen RH mit 3 Studenten.
Die administrativen Arbeiten finden also auch im AZ statt; nur gelegentliche Termine vor Ort bei Mieterwechsel, oder Handwerker vor Ort.
Insgesamt nutze ich dieses Zimmer ca. 4-5 Std/Tag.
Kann ich die Kosten des Arbeitzimmers steuerlich ansetzen und wenn ja, sollte ich sie im Verhältnis der Erträge aufteilen, oder im geschätzten Verhältnis des jeweiligen Zeitaufwandes?
Netten Gruß und danke im Voraus!
Anne-Beate
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