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ESt Steuerberechnung (unverbindlich) funktioniert nicht

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    ESt Steuerberechnung (unverbindlich) funktioniert nicht

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe.
    Habe die ESt für 2024 mit Mein Elster erledigt, Prüfung zeigt keine Fehler an.
    Leider funktioniert aber die Steuerberechnung (unverbindlich) nicht. Und wenn ich auf den Link "detaillierte Steuerberechnung" klicke, erstellt es zwar ein PDF aber darin ist lediglich ein Abbruchhinweis genannt ohne weitere Erläuterungen dazu

    Kann mir jemand sagen, was der Abbruchhinweis 04324 zu bedeuten hat bzw. auf welchem Fehler der basiert?
    Wäre für Hilfe wirklich dankbar, da ich die Est-Erklärung eigentlich jetzt abschicken wollte.
    Lieben Dank im Voraus!


    Viele Grüße AnnettM
    Angehängte Dateien

    #2
    Es gibt dazu ja keinen Erläuterungstext und gefunden habe ich auch nichts. Bitte deshalb angeben, welche Anlagen beigefügt sind !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      ich habe folgende Anlagen bei der ESt-Erklärung beigefügt:
      - Anlage AV
      - Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
      - Anlage KAP
      - Anlage Kind
      - Anlage N
      - Anlage Sonderausgaben
      - Anlage Vorsorgeaufwand

      und die "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" habe ich auch ausgefüllt.
      Wie gesagt, beim Prüfen zeigt mir Mein Elster an, dass alles ok sei.

      Viele Grüße
      AnnettM

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        #4
        Nimm mal zunächst die Anlage Kind aus der Erklärung und ruf dann ohne zu speichern die Steuerberechnung auf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hab ich gemacht, jetzt kommt beim Prüfen diese Fehlermeldung:


          Angehängte Dateien

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            #6
            Sch... jetzt hat es automatisch gespeichert und meine Anlage Kind ist weg
            So was blödes, muss ich jetzt alles neu eingeben denke ich?

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              #7
              Es hat automatisch gespeichert? Weil Du zu lange nichts gemacht hast? Wird da nicht eine Kopie gespeichert? Dann müsste doch die ursprüngliche Erklärung noch da sein, oder?

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                #8
                ah warte, doch, der alte Entwurf mit Anlage Kind ist doch noch da - freu
                Ich hatte nur auf "zuletzt gespeicherter Entwurf" geklickt, da erscheint dann wohl der automatisch gespeicherte. Aber unter "meine Formulare" ist dann doch der tatsächlich gespeicherte von heute Nachmittag noch da. Glück gehabt, dachte schon ich hab jetzt doppelt Arbeit...

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                  #9
                  Dann würde ich zusätzlich in der Anlage AV die Kinder löschen, das ist doch eine Sache von wenigen Minuten, ausgeloggt wird man erst nach 30 Minuten.

                  Es geht ja zunächst darum, herauszufinden, welche Anlage die Steuerberechnung blockiert. Wenn es die Anlage Kind wäre und mehr als ein Kind erklärt

                  wurde, muss man dann im nächsten Schritt eines der Kinder entfernen. Vielleicht ist ja eines volljährig geworden, mit dem würde ich anfangen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Mh, die Anlagen sind eigentlich (meine ich zumindest) die gleichen wie in der ESt-Erklärung vom Vorjahr, ich hab alle Daten übernommen. Und auch beide Kinder waren im Vorjahr schon volljährig, die Steuerberechnung hatte für 2023 funktioniert und funktioniert auch jetzt noch, wenn ich die wieder aufrufe/mache.
                    Unterschied zum Vorjahr ist, dass der Erstwohnsitz des Kindes vom 01.10. ab nicht mehr zuhause war. Hab ich aber auch so eingetragen und auch bei 9 "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs..." angegeben.
                    Kann der Fehler trotzdem davon kommen?

                    Seltsam ist, dass es mir beim ersten Mal, als ich die ESt-Erklärung angefangen und Daten aus Vorjahr übernommen habe und auf die Berechnung gegangen bin, die voraussichtliche Rückzahlung berechnet hat. Leider weiß ich nicht mehr genau, welche Angaben ich anschließend geändert oder ergänzt hatte... Vermutlich aber auf jeden Fall die zum Punkt 9 bei Anlage Kind, denn die gab es im Vorjahr nicht und konnte ja daher auch nicht aus dem Vorjahr übernommen werden.

                    Ansonsten versuche ich es morgen nochmal mit Entfernen der Anlage Kind und löschen der Angaben zu den Kindern in der Anlage AV.
                    Aber Danke schon mal für die Hinweise und Hilfsversuche

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