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Änderungsantrag nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

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    Änderungsantrag nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Hallo zusammen,

    unser Kind ist behindert und wir haben es nach zig Monaten Kampf geschafft, dass die Behinderung seit Geburt 2022 anerkannt wird.
    Damit kann ich nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO einen Änderungsantrag für die Steuerbescheide der Jahre 2022 und 2023 stellen.

    Nur wie mache ich das genau in Elster? Kann ich die Formulare aus den Jahren 2022 und 2023 anpassen (Freibeträge eintragen) und nochmals ans Finazamt senden?
    Oder über das Formular "sonstige Nachricht"? Aber wie teile ich dem Finanzamt dann meine Freibeträge etc. mit?

    Über eine kurze Hilfestellung wäre ich überaus dankbar.

    #2
    Ich würde eine sonstige Nachricht schicken und den Bhinderungsbescheid des Amtes als Anlage beifügen.

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      #3
      Kann ich die Formulare aus den Jahren 2022 und 2023 anpassen (Freibeträge eintragen) und nochmals ans Finazamt senden?
      Nein, das bringt nichts. Das kannst du für deine Steuerberechnung machen, übermitteln sollte man die Erklärungen nicht erneut.

      Die sonstige Nachricht passt schon. Da kannst du doch den Bescheid als PDF mit hochladen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Echikongen, Kloebi und Charlie24 und andere Interessierte:

        Alle denken nur an den "Behinderten-Pauschbetrag" - der wird vom Finanzamt ohne erneute Erklärungsabgabe gewährt, sobald Nachweise für die Behinderung vorgelegt werden.

        Es ist aber, je nach Behinderungsgrad und Merkzeichen, mehr drin!

        Deshalb ist es schon sinnvoll, die ESt-Erklärung neu zu erstellen und sich mit der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ausführlich zu beschäftigen!

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          #5
          Es ist aber, je nach Behinderungsgrad und Merkzeichen, mehr drin!
          Richtig. Außergewöhnliche Belastungen Seite1 - Behindertenfreibetrag, Seite3 Pflegepauschbetrag - Seite4 Behindertenbedingte Fahrtkostenpaschale
          je nach Grad der Behinderung - Merkzeichen - und evtl. Pflegegrad

          Gruß - Hans

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