Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bereits bezahlte Vorabpauschale wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bereits bezahlte Vorabpauschale wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich brauche dringend eure Hilfe bzw. eine verständliche Erklärung. Bisher konnte mir nämlich niemand meine Fragen beantworten…

    Also: Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2024 und habe dieses Jahr bereits eine Vorabpauschale auf zwei ETFs gezahlt. Die Beträge wurden direkt vom Sparer-Pauschbetrag abgezogen – ich habe die ETFs aber nicht verkauft!

    Heißt für mich: Mir wurden 18,09 € vom Pauschbetrag "geraubt"!
    Jetzt will ich mir das natürlich über die Steuererklärung zurückholen – aber:
    1. Wo genau muss ich das in Elster-Online eintragen?
    2. Muss ich das überhaupt eintragen oder wie krieg ich mein Geld wieder?
    Trade Republic hat mir nur einen Jahressteuerreport ausgestellt, aber da steht nichts von der Vorabpauschale drin…

    Hier die betroffenen ETFs:
    • Vanguard FTSE All-World U.ETF (IE00BK5BQT80)
      → Vorabpauschale (bereits bezahlt): 9,08 €
    • iShares Core MSCI World U.ETF (IE00B4L5Y983)
      → Vorabpauschale (bereits bezahlt): 9,00 €

    Wäre super, wenn mir jemand helfen kann, bevor ich hier komplett verzweifle
    Danke euch schon mal!

    #2
    Jetzt will ich mir das natürlich über die Steuererklärung zurückholen – aber:
    Wie soll das gehen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Vorabpauschale wird nicht geraubt, sondern entspricht der seit 2018 geltenden Gesetzeslage und ersetzt insbesondere den Aufwand, die Höhe ausschüttungsgleiche Erträge thesaurierender Fonds im Bundesanzeiger nachzuschlagen und eigenständig zu erklären.

      So es sich um die Vorabpauschale für die Kurssteigerung 2024 handelt, so ist diese am ersten Banktag 2025 abgeflossen und taucht daher natürlich erst in der Steuerbescheinigung 2025 auf.

      Wenn die Fonds irgendwann verkauft werden, wird die kumulierte Vorabpauschale natürlich berücksichtigt.

      Und Regel Nummer 1 bei der Geldanlage: nicht kaufen, was man nicht versteht.

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Die Vorabpauschale wird nicht geraubt, sondern entspricht der seit 2018 geltenden Gesetzeslage und ersetzt insbesondere den Aufwand, die Höhe ausschüttungsgleiche Erträge thesaurierender Fonds im Bundesanzeiger nachzuschlagen und eigenständig zu erklären.

        So es sich um die Vorabpauschale für die Kurssteigerung 2024 handelt, so ist diese am ersten Banktag 2025 abgeflossen und taucht daher natürlich erst in der Steuerbescheinigung 2025 auf.

        Wenn die Fonds irgendwann verkauft werden, wird die kumulierte Vorabpauschale natürlich berücksichtigt.

        Und Regel Nummer 1 bei der Geldanlage: nicht kaufen, was man nicht versteht.
        Danke erst mal für deine Antwort.
        Ja das habe ich auch alles gelesen, aber überall steht halt, man muss oder soll sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben... warum, wenn sie sowieso, wie Du sagst, beim richtigen Verkauf kumuliert wird?

        Bezüglich Regen Nummer 1 = Wenn Du einen Apfel isst, weißt Du, ein Apfel ist Gesund, aber weißt Du auch, ob Du in 1 Jahr daran an Lungenkrebs erkankst, weil sich innendrin ein tödliches Bakterium befunden hat? ich denke nicht... das gleiche war bei mir halt auch... Ich wusste das es Gebühren kostet, ich wusste das ein ETF aus mehreren "Aktien" besteht , ich wusste das Steuern anfallen.. ich wusste das es darauf TER gibt.... ich wusste aber eben nicht, dass nach 1 Jahr Vorabpauschalen anfallen... wenn man sich also an diese Regel halten würde, müsste man vorher alles studiert haben und dann würde vielleicht nur 0.1% der Weltbevölkerung in Aktien investieren.

        Kommentar


          #5
          ... man muss oder soll sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben...
          Im Inland erzielte Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, muss man überhaupt nicht in der Steuererklärung angeben.

          Eine Angabe kann dann sinnvoll sein, wenn Steuern abgeführt wurden und weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie etwa kein allzu

          hohes Einkommen, sprich niedriger Grenzsteuersatz.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Oje oje ... echt komplizierte Angelegenheit... bei mir sinds sogar ausländische Steuern gewesen. Puh egal, 18€ sind jetzt net die Welt um sich den Kopf deswegen zu zerbersten. Ich nehms einfach hin wie es ist. Danke Euch

            Kommentar


              #7
              Wenn Du im Ausland ein Depot hast, dann wird natürlich keine Vorabpauschale einbehalten. Du bist aber dann verpflichtet, die Vorabpauschale selber zu berechnen und zu erklären.

              Kommentar

              Lädt...
              X