Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gesonderte u. einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2024 Pachteinahme Acker Werbungsk.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gesonderte u. einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2024 Pachteinahme Acker Werbungsk.

    Hallo!
    Wir sind eine Erbengemeinschaft aus 4 Parteien, Aufteilung Person 4 Anteil 3/6 und jeweils 1-3 haben 1/6.
    Die Gemeinschaft erhält für Acker und Wiesen Pacht nach diesem Schlüssel.
    Jetzt hätte ich gern gewußt, in welche Anlage diese Pacht eingetragen wird (FE 1 Punkt 4, Zeile 58 oder V- Sonstige Zeile 32?) Besonders interessiert mich, wo ich Werbungskosten dazu eintragen kann, da man das nur in FE machen kann und nicht in Zeile 32 von V-Sonstiges. Ich denke, FE 1 sind Erträge aus der Bewirtschaftung gemeint, liege ich da richtig?
    Außerdem wäre noch das Problem, das diese Werbungskosten nicht nach Teiler aufgeteilt sind sondern jeder hat den gleichen Anteil getragen, also jeder 1/4. Wie erklärt man das.
    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
    Vielen Dank schon im Vorraus!
    Musikmisone

    #2
    Zunächst ist die steuerrechtliche Vorfrage zu klären, ob es sich um einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb handelt

    oder ob der Landwirtschaftliche Betrieb bereits aufgegeben wurde. Nur dann ist nämlich die Anlage V-Sonstige einschlägig.

    In der Anlage V-Sonstige sind die Pachteinkünfte zu erklären, also die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Flächen waren noch in der DDR in der LPG bewirtschaftet, wurden nach der Wende den Eigentümern zurückgegeben und von diesen sofort an einen privaten Landwirtschaftsbetrieb verpachtet.
      Dieser hat sie auch zum jetzigen Zeitpunkt gepachtet und bewirtschaftet sie auch. Die Erbengemeinschaft hat diesen Pachtvertrag mit übernommen.

      Kommentar


        #4
        Spricht nicht für einen Landwirtschaftlichen Betrieb, sondern für Einkünfte aus Verpachtung, die Anlage V-Sonstige müsste deshalb passen.

        In der Anlage FE 1 musst du den Überschuss abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilen, um die unterschiedlichen Werbungskosten auszugleichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ist der Überschuss die Differenz von Gesamtpacht und Gesamtwerbungskosten? Kommen in der Anlage V-sonstige die Gesamtpacht als Einnahme in Zeile 32 und in FE 1 nur in Zeile 59 die Höhe der Werbungskosten, in Zeile 58 die Differenz von Pacht und Werbungskosten oder erscheint das in Zeile 61?

          Kommentar


            #6
            Kommen in der Anlage V-sonstige die Gesamtpacht als Einnahme in Zeile 32
            Da dort eindeutig Einkünfte verlangt werden, würde ich dort den Überschuss der Gemeinschaft eintragen, also die gesamten Pachteinnahmen abzüglich

            der gesamten Werbungskosten. Den Wert aus Zeile 32 der Anlage V-Sonstige trägst du dann in die Zeile 59 der Anlage FE 1 ein.

            Unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen teilst du dann auf die Beteiligten so auf, wie es sein müsste. Der Beteiligte, der zu

            geringe Werbungskosten getragen hat, muss den anderen Ausgleichszahlungen leisten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              ... so auf, wie es sein müsste.
              Das war jetzt ein Denkfehler meinerseits. Muss richtig heißen: ... so auf, wie der Überschuss tatsächlich aufgeteilt wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Ja, so zeigt er keine Fehler mehr an und auch für mich ist es jetzt plausibel.
                Vielen Dank !

                Kommentar

                Lädt...
                X