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ESt Anlage V: Hinweis auf "Falle" mit Fehlermeldung

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    ESt Anlage V: Hinweis auf "Falle" mit Fehlermeldung

    In der Anlage V wird nach Eintrag aller Einnahmen und Werbungskosten der sog. Überschuss ausgewiesen, also Einnahmen minus Werbungskosten. Dieser Überschuss wird bei gemeinsamer Veranlagung in zwei weiteren Zeilen aufgeteilt in Ehemann und Ehefrau, also geteilt durch zwei. Ich habe bei der Prüfung eine Fehleranzeige bekommen und mindestens eine halbe Stunde vertan, bis ich gesehen habe, dass diese beiden Zeilen vorausgefüllt waren und den Stand des Vorjahres hatten. Ich war davon ausgegangen, dass die Teilung durch 2 eine aktuell durchgeführte Rechenoperation ist, und nachdem die Beträge nicht groß abweichen von der korrekten Division, fiel mir das eine Weile nicht auf. Es wäre nützlich, wenn hier nicht der Eintrag aus dem Vorjahr übernommen würde oder eine aktuelle Berechnung stattfinden würde. Soweit mein Feedback!

    #2
    Wir haben da keinerlei Einfluss darauf, wie die Finanzverwaltung die Programme gestaltet, d.h. hier bist Du an der falschen Adresse.

    Ergänzender Hinweis: Die Aufteilung 50:50 ist nicht zwingend. Die ist nur dann richtig, wenn das Grundstück wirklich beiden Eheleuten zu je 50 % gehört. Das heißt, es könnte auch einmal 80:20 richtig sein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Gibt es eine Adresse bei elster, an die man den Hinweis weitergeben könnte?

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        #4
        hotline@elster.de

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          #5
          Gibt es eine Adresse bei elster, an die man den Hinweis weitergeben könnte?
          Man kann an die ELSTER-Hotline schreiben, aber ich halte das nicht für erfolgversprechend. Die Aufteilung muss seit jeher manuell gemacht werden,

          Immobilien gehören mal einem der Ehegatten allein, mal beiden gemeinsam. Die aus dem Vorjahr übernommenen Daten sind mit einem farbigen (i)

          gekennzeichnet, eigentlich nicht zu übersehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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