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Frage zur Eintragung KAP

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    Frage zur Eintragung KAP

    Guten Tag liebe Forengemeinde,

    Ich mache seit 2020 meine Steuererklärung selbst und kam bisher soweit zurecht. Die Steuererklärung wird für mich und meine Ehefrau gemeinsam veranlagt.
    2024 ist mit leider ein Missgeschick unterlaufen, sodass ich zuviel Freistellungsauftrag genutzt habe und Anlage KAP abgeben muss.
    Ich bin konfessionslos, meine Ehefrau röm.-kath.. In unserem Bundesland gibt es kein besonderes Kirchgeld

    Ausgangslage:
    3 Konten:
    - 1 Aktiendepot läuft über mich
    - 1 Festgelddepot läuft über meine Ehefrau
    - 1 gemeinsames Konto für den täglichen Gebrauch (wird in KAP nicht angegeben, da gemeinsames Konto und Abgeltungssteuer der Zinserträge mit anteilig Kirchensteuer abgeführt).

    Initial wurden 0 € Freistellungsauftrag für das Aktiendepot eingetragen und 2000€ für das Festgeldkonto (da Ehefrau kirchensteuerpflichtig haben wir beide FSA auf dieses Konto gemacht).
    Für 2025 sind aufgrund einer größeren Anschaffung Zinserträge unter 2000€ zu erwarten, sodass Ende 2024 die FSA neu verteilt wurden und o.g. Missgeschickt erfolgte (FSA für 24 statt 25 eingetragen).

    Mein Vorgehen bisher:
    Es wird eine Anlage KAP für mich angelegt. Dort trage ich die Erträge wie in der Steuerbescheinigung angegeben ein.
    Es wird eine Anlage KAP für mich angelegt. Dort trage ich die Erträge wie in der Steuerbescheinigung angegeben ein.
    Bei beiden KAP wird ,,Überprüfung des Steuereinbehaltes'' angeklickt.

    Bei den Sparerpauschbeträgen bin ich jetzt unschlüssig. Laut Steuerbescheinigung der Banken müsste ich bei mir in Zeile 16/17 350€ eintragen und bei meiner Ehefrau in Zeile 16/17 2000€
    Da wir beide jedoch eine KAP abgeben, würde ich doch bei mir in Zeile 16 350€ angeben und in Zeile 17 1000€. Bei meiner Ehefrau würde in ich Zeile 16 1000€ und in Zeile 17 0€ eingeben.
    In meiner KAP kann Zeile 17 ja nicht 0 sein, da ich ja bei meiner Frau 1000€ genutzt habe oder?

    Wenn ich es so angebe, wird jedoch im automatisch erstellten Vorabbescheid erneut 1000€ von den Kapitalerträgen abgezogen (,,noch nicht ausgeschöpfter Pauschbetrag'' - 1000€)

    Wo ist mein Denk resp. Eingabefehler?
    Oder ist das Programm mit einer Überbeanspruchung des Pauschbetrags überfordert?
    Mir wurden ungerechtfertigt 92,31€ erstattet.

    Lieber Gruß,



    #2
    Wenn gemeinsame Freistellungsaufträge erteilt wurden, hier 2.000 € für das Festgeldkonto bzw. die Bank der Ehefrau, muss der von der Ehefrau tatsächlich

    in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag auch bei ihr erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oder ist das Programm mit einer Überbeanspruchung des Pauschbetrags überfordert?
      Nein, ich habe es ausprobiert. Meine Empfehlung ist, in solchen Fällen die Kapitalerträge beider Ehegatten vollständig zu erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die Antwort!

        Ich gebe ein: meine KAP Zeile 16 350€ und die KAP meiner Frau Zeile 16 2000€ (Zeile 17 jeweils 0€).

        Nun kommt im vorläufigen Bescheid: Sparer Pauschbetrag - 1000€ bei mir und meiner Frau.
        Sind die eingetragenen Kapitalerträge (Zeile 7) in Höhe mit noch nicht in Anspruch genommenem Pauschbetrag?
        Ansonsten würde, wenn die Werte in Zeile 7 bereits um den Pauschbetrag reduziert wären, ein doppelter Abzug des Pauschbetrags erfolgen?
        Weiterhin müsste bei mir sonst doch -1350€ Pauschbetrag stehen?

        Nachtrag:
        ,,Kapitalerträge beider Ehegatten vollständig zu erklären''
        Die beiden Konten sind sozusagen die Konten wo Freibetrag in Anspruch genommen wurden und erträge erwirtschaftet.
        Ist gemeint, dass auch das dritte Gemeinschaftskonto angegeben werden sollte? Hier wurden nur unwesentliche Beträge erwirtschaftet (Tagesgeld mit unantraktivem Zins)

        Lieber Gruß und danke vorab für die Hilfe
        Zuletzt geändert von Kev93; 27.05.2025, 11:21.

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          #5
          Selbstverständlich. Was ist an "vollständig" uneindeutig ? Es wird nach allen Kapitalerträgen gefragt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Ist gemeint, dass auch das dritte Gemeinschaftskonto angegeben werden sollte? Hier wurden nur unwesentliche Beträge erwirtschaftet (Tagesgeld mit unantraktivem Zins)
            Mit vollständig meine ich vollständig ! Die Höhe der Erträge spielt keine Rolle. Erträge aus Gemeinschaftskonten teilt man hälftig auf die Ehegatten auf,

            einbehaltene Steuern ebenfalls.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, vielen Dank!
              Ich dachte nur die Konten mit Freistellungsauftrag seien Relevant, da bei den anderen Konten bereits die Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
              Dann trage ich alle erzielten Gewinne ein.

              Abschließend noch meine Rückfrage zum Freistellungsauftrag. Im Vorläufigen Bescheid steht jetzt nach Anpassung der Werte - 1000 bei mir und meiner Frau. Die 350€ die ich zuviel genutzt habe stehen dort nicht. Das wird dann einfach vom Finanzamt übernommen?

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                #8
                Die 350€ die ich zuviel genutzt habe stehen dort nicht. Das wird dann einfach vom Finanzamt übernommen?
                Ja, das Finanzamt weiß, wie hoch die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge insgesamt waren. Die Banken melden die freigestellten Zinsen,

                sonst allerdings nichts. Die Bescheinigungen der Banken lassen sich auch abrufen, sind aber nicht zur Übernahme in die Steuererklärung geeignet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Nachtrag: Die 350 €, die insgesamt zu viel beansprucht wurden, hast du doch in der Steuererklärung angegeben. An das Finanzamt wird die Steuererklärung

                  übertragen und nicht die Steuerberechnung !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Alles klar, jetzt habe ich es verstanden!
                    Super, vielen Dank für die Hilfe

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