Guten Tag liebe Forengemeinde,
Ich mache seit 2020 meine Steuererklärung selbst und kam bisher soweit zurecht. Die Steuererklärung wird für mich und meine Ehefrau gemeinsam veranlagt.
2024 ist mit leider ein Missgeschick unterlaufen, sodass ich zuviel Freistellungsauftrag genutzt habe und Anlage KAP abgeben muss.
Ich bin konfessionslos, meine Ehefrau röm.-kath.. In unserem Bundesland gibt es kein besonderes Kirchgeld
Ausgangslage:
3 Konten:
- 1 Aktiendepot läuft über mich
- 1 Festgelddepot läuft über meine Ehefrau
- 1 gemeinsames Konto für den täglichen Gebrauch (wird in KAP nicht angegeben, da gemeinsames Konto und Abgeltungssteuer der Zinserträge mit anteilig Kirchensteuer abgeführt).
Initial wurden 0 € Freistellungsauftrag für das Aktiendepot eingetragen und 2000€ für das Festgeldkonto (da Ehefrau kirchensteuerpflichtig haben wir beide FSA auf dieses Konto gemacht).
Für 2025 sind aufgrund einer größeren Anschaffung Zinserträge unter 2000€ zu erwarten, sodass Ende 2024 die FSA neu verteilt wurden und o.g. Missgeschickt erfolgte (FSA für 24 statt 25 eingetragen).
Mein Vorgehen bisher:
Es wird eine Anlage KAP für mich angelegt. Dort trage ich die Erträge wie in der Steuerbescheinigung angegeben ein.
Es wird eine Anlage KAP für mich angelegt. Dort trage ich die Erträge wie in der Steuerbescheinigung angegeben ein.
Bei beiden KAP wird ,,Überprüfung des Steuereinbehaltes'' angeklickt.
Bei den Sparerpauschbeträgen bin ich jetzt unschlüssig. Laut Steuerbescheinigung der Banken müsste ich bei mir in Zeile 16/17 350€ eintragen und bei meiner Ehefrau in Zeile 16/17 2000€
Da wir beide jedoch eine KAP abgeben, würde ich doch bei mir in Zeile 16 350€ angeben und in Zeile 17 1000€. Bei meiner Ehefrau würde in ich Zeile 16 1000€ und in Zeile 17 0€ eingeben.
In meiner KAP kann Zeile 17 ja nicht 0 sein, da ich ja bei meiner Frau 1000€ genutzt habe oder?
Wenn ich es so angebe, wird jedoch im automatisch erstellten Vorabbescheid erneut 1000€ von den Kapitalerträgen abgezogen (,,noch nicht ausgeschöpfter Pauschbetrag'' - 1000€)
Wo ist mein Denk resp. Eingabefehler?
Oder ist das Programm mit einer Überbeanspruchung des Pauschbetrags überfordert?
Mir wurden ungerechtfertigt 92,31€ erstattet.
Lieber Gruß,
Ich mache seit 2020 meine Steuererklärung selbst und kam bisher soweit zurecht. Die Steuererklärung wird für mich und meine Ehefrau gemeinsam veranlagt.
2024 ist mit leider ein Missgeschick unterlaufen, sodass ich zuviel Freistellungsauftrag genutzt habe und Anlage KAP abgeben muss.
Ich bin konfessionslos, meine Ehefrau röm.-kath.. In unserem Bundesland gibt es kein besonderes Kirchgeld
Ausgangslage:
3 Konten:
- 1 Aktiendepot läuft über mich
- 1 Festgelddepot läuft über meine Ehefrau
- 1 gemeinsames Konto für den täglichen Gebrauch (wird in KAP nicht angegeben, da gemeinsames Konto und Abgeltungssteuer der Zinserträge mit anteilig Kirchensteuer abgeführt).
Initial wurden 0 € Freistellungsauftrag für das Aktiendepot eingetragen und 2000€ für das Festgeldkonto (da Ehefrau kirchensteuerpflichtig haben wir beide FSA auf dieses Konto gemacht).
Für 2025 sind aufgrund einer größeren Anschaffung Zinserträge unter 2000€ zu erwarten, sodass Ende 2024 die FSA neu verteilt wurden und o.g. Missgeschickt erfolgte (FSA für 24 statt 25 eingetragen).
Mein Vorgehen bisher:
Es wird eine Anlage KAP für mich angelegt. Dort trage ich die Erträge wie in der Steuerbescheinigung angegeben ein.
Es wird eine Anlage KAP für mich angelegt. Dort trage ich die Erträge wie in der Steuerbescheinigung angegeben ein.
Bei beiden KAP wird ,,Überprüfung des Steuereinbehaltes'' angeklickt.
Bei den Sparerpauschbeträgen bin ich jetzt unschlüssig. Laut Steuerbescheinigung der Banken müsste ich bei mir in Zeile 16/17 350€ eintragen und bei meiner Ehefrau in Zeile 16/17 2000€
Da wir beide jedoch eine KAP abgeben, würde ich doch bei mir in Zeile 16 350€ angeben und in Zeile 17 1000€. Bei meiner Ehefrau würde in ich Zeile 16 1000€ und in Zeile 17 0€ eingeben.
In meiner KAP kann Zeile 17 ja nicht 0 sein, da ich ja bei meiner Frau 1000€ genutzt habe oder?
Wenn ich es so angebe, wird jedoch im automatisch erstellten Vorabbescheid erneut 1000€ von den Kapitalerträgen abgezogen (,,noch nicht ausgeschöpfter Pauschbetrag'' - 1000€)
Wo ist mein Denk resp. Eingabefehler?
Oder ist das Programm mit einer Überbeanspruchung des Pauschbetrags überfordert?
Mir wurden ungerechtfertigt 92,31€ erstattet.
Lieber Gruß,
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