Hallo, ich habe heute meinen Steuerbescheid 2024 erhalten. In diesem wurde die Anlage energetische Maßnahmen nicht berücksichtigt, da die Außentür nicht die notwendigen Voraussetzungen hatte. Wie kann ich jetzt nachträglich wenigstens die Handwerkerkosten geltend machen? Danke
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Handwerkerleistung nachträglich
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