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wo wird ein negatives Einkommen aus dem Vorjahr eingetragen?

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    wo wird ein negatives Einkommen aus dem Vorjahr eingetragen?

    Hallo,
    es geht um die Steuererklärung ESt unbeschränkt.

    In 2023 wurde ein negatives Einkommen erzielt.
    Wo trage ich das für 2024 ein?

    Besten Dank für eine Antwort.
    PG
    Beste Grüße
    PG55

    #2
    Soweit das FA zum 31.12.23 einen verbleibenden Verlust festgestellt und ihn nicht zurückgetragen hat, wird er automatisch berücksichtigt. Eine Eingabemöglichkeit im Formular besteht nicht.

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      #3
      Eine Eingabemöglichkeit im Formular besteht nicht.
      Vorgetragene Verluste können in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst werden, dann fließen sie in die Steuerberechnung ein.

      Die Daten werden nicht an das Finanzamt übertragen. Wenn man will, kann man in der Anlage Sonstiges die Zeile 17 ankreuzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        danke habe ich gefunden. Kann man den Vorlustvortrag z.B. auch in 2025 nutzen? in 2024 würde er nichts bringen, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Freibetrag liegt.
        ein Verlustrücktrag ist nicht gewünscht, da in den Jahren 2022 und 2021 das Einkommen ebenfalls unter dem Freibetrag lag.
        Beste Grüße
        PG55

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          #5
          Kann man den Vorlustvortrag z.B. auch in 2025 nutzen? in 2024 würde er nichts bringen, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Freibetrag liegt.
          Nein, das ist nicht möglich. Du musst dich damit abfinden, dass es Fälle gibt, in denen der Verlustvortrag steuerlich nichts bringt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ok, danke Charlie24
            Beste Grüße
            PG55

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