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Eintrag der Rente aus einer schweizerischen Pensionskasse in Anlage R-AUS

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    Eintrag der Rente aus einer schweizerischen Pensionskasse in Anlage R-AUS

    Ich beziehe eine Rente aus der schweizerischen Pensionskasse. Diese teilt sich auf in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil. In welche Zeilen der Anlage R-AUS erfasse ich die beiden Beträge?

    #2
    Hier zum nachlesen: https://dr-rozanski.de/besteuerung-v...ensionskassen/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort, aber in welchen Zeilen werden die beiden Beträge in der Anlage R-AUS eingetragen?

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        #4
        Der Anteil der Pensionskassenrente aus obligatorischen Beiträgen kommt in Zeile 5, ggfs als zweiter Eintrag nach einer AHV-Rente, und der Anteil aus überobligatorischen Beiträgen in Zeile 15. Die Beträge müssen zuvor in Euro umgerechnet werden.

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          #5
          ... und der Anteil aus überobligatorischen Beiträgen in Zeile 15.
          Bist du dir da sicher ? Ist das keine betriebliche Altersversorgung ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bist du dir da sicher ? Ist das keine betriebliche Altersversorgung ?
            Gute Frage!

            Wenn ein Pensionskassen-Rentner in Baden-Württemberg ansässig ist, gelten für die Besteuerung dieser Rente die Regelungen im Grenzgänger-Handbuch der OFD Karlsruhe:

            GG-Handbuch_Seite_10.png

            Da es keine Bundes-einheitliche Regelung gibt, behandeln Finanzämter außerhalb von Baden-Württemberg das möglicherweise nach eigenem Ermessen anders.

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