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Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag Anlage R-AV

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    Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag Anlage R-AV

    Guten Tag,

    ich bin dabei meine Einkommensteuererklärung über Elster Online zu machen. Bei der Prüfung der Daten kommt aber eine Fehlermeldung mit dem Hinweis, dass die Eingabe in der Anlage R-AV bei Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag eingzugeben ist (siehe Anhang). Ich beziehe eine Altersrente (DRV) und eine Betriebsrente vom KVBW, bin seit 11. 2023 in Rente.
    Meine Frage : von wem erhalte ich diese Bemessungsgrundlage bzw. ist diese jedes Jahr gleichbleibend?
    Kann ich diese evtl. selber berrechnen, bzw. wie ?

    Vielen Dank
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    #2
    Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen. Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ändert sich nicht.

    Dein Screenshot ist nicht lesbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      @Charlie24,

      Habe Bescheinigungsabruf genuzt und bescheinigungen sogar ausgedruck. Finde aber keinen Hinweis auf Bemessungsgrundlage für versorgungsfreibetrag. Im Elsterformular wurde auch nichts übernommen oder eingetragen.
      Freundliche Grüße
      Henri54

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        #4
        Zitat von HeiFilk54 Beitrag anzeigen
        Im Elsterformular wurde auch nichts übernommen oder eingetragen.

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          #5
          Finde aber keinen Hinweis auf Bemessungsgrundlage für versorgungsfreibetrag.
          In der Regel unterliegen Renten aus der Zusatzversorgung der Ertragsanteilsbesteuerung, da gibt es keinen Versorgungsfreibetrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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