Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag Anlage R-AV

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  • HeiFilk54
    Neuer Benutzer
    • 03.07.2024
    • 3

    #1

    Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag Anlage R-AV

    Guten Tag,

    ich bin dabei meine Einkommensteuererklärung über Elster Online zu machen. Bei der Prüfung der Daten kommt aber eine Fehlermeldung mit dem Hinweis, dass die Eingabe in der Anlage R-AV bei Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag eingzugeben ist (siehe Anhang). Ich beziehe eine Altersrente (DRV) und eine Betriebsrente vom KVBW, bin seit 11. 2023 in Rente.
    Meine Frage : von wem erhalte ich diese Bemessungsgrundlage bzw. ist diese jedes Jahr gleichbleibend?
    Kann ich diese evtl. selber berrechnen, bzw. wie ?

    Vielen Dank
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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen. Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ändert sich nicht.

    Dein Screenshot ist nicht lesbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • HeiFilk54
      Neuer Benutzer
      • 03.07.2024
      • 3

      #3
      @Charlie24,

      Habe Bescheinigungsabruf genuzt und bescheinigungen sogar ausgedruck. Finde aber keinen Hinweis auf Bemessungsgrundlage für versorgungsfreibetrag. Im Elsterformular wurde auch nichts übernommen oder eingetragen.
      Freundliche Grüße
      Henri54

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von HeiFilk54 Beitrag anzeigen
        Im Elsterformular wurde auch nichts übernommen oder eingetragen.
        Ich habe den Belegabruf gemacht und die Daten eintragen lassen, aber jetzt versehentlich eine Anlage gelöscht, wo abgerufene Beträge eingetragen wurden. Einen erneuten automatisierten Eintrag von Belegen kann ich aber anscheinend nicht machen, oder? Jedenfalls sehe ich nichts entsprechendes... hat jemand hier einen

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Finde aber keinen Hinweis auf Bemessungsgrundlage für versorgungsfreibetrag.
          In der Regel unterliegen Renten aus der Zusatzversorgung der Ertragsanteilsbesteuerung, da gibt es keinen Versorgungsfreibetrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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