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Korrekte Angabe von VBL und Sozialversicherung in ELSTER?

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    Korrekte Angabe von VBL und Sozialversicherung in ELSTER?

    Hallo zusammen,

    ich bin als öffentlich angestellter Beamter in Bayern tätig und zahle Beiträge zur VBL sowie zur gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung. Dabei wird mein Bruttogehalt um den "ZV SV-Hinz-Betrag, lfd." erhöht, auf dessen Basis die SV-Beiträge berechnet werden.

    Nun ist mir aufgefallen, dass in der Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers die VBL-Beiträge nicht aufgeführt sind und die angegebenen SV-Beiträge niedriger ausfallen – so, als wäre der Hinzurechnungsbetrag nicht berücksichtigt.

    Muss ich diese fehlenden Beträge in meiner Steuererklärung über ELSTER nachtragen, oder werden sie bereits vollständig versteuert? Oder handelt es sich hier um eine automatische Korrektur, die nicht extra angegeben werden muss?

    Vielen Dank für eure Hilfe und Erfahrungen!

    Beste Grüße,
    M.

    (Falls relevant: Ich nutze ELSTER über die Web-Oberfläche.)

    #2
    Seit wann bist du denn im öffentlichen Dienst beschäftigt und zahlst Beiträge zur VBL ?

    Wenn das Beschäftigungsverhältnis erst nach 2004 begonnen hat, sind die VBL-Beiträge steuerlich irrelevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es wundert mich zwar, dass es Arbeitgeber im öD geben soll, die keine Erläuterung zur Gehaltsabrechnung bereit stellen, aber der SV Hinz Betrag ist der sozialversicherungspflichtige Teil des AG Beitrags zur VBL, der zum brutto hinzugerechnet wird, also den Betrag erhöht, anhand dessen die Beiträge zur SV bemessen werden. Dieser Betrag hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.

      Ansonsten werden die eigentlichen Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber üblicherweise am Ende der lstb in Zeile 30+x ausgewiesen. Zur Voraussetzung, wann diese Beträge steuerlich relevant sein können, hat Charlie schon alles gesagt.

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        #4
        Danke für die schnellen Antworten! Mein Arbeitsvertrag hat erst kürzlich begonnen, daher sind die VBL-Beiträge in diesem Fall wohl irrelevant. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sollte ich wohl den Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung angeben – auch wenn laut Bezügemitteilung tatsächlich einige hundert Euro mehr abgeführt wurden.
        Zuletzt geändert von marqol; 05.06.2025, 11:45.

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          #5
          Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sollte ich wohl den Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung angeben –
          Das Finanzamt wird von den elektronisch übermittelten Beiträgen ausgehen. Gibt es bei den von dir selbst bezahlten Beiträgen wirklich Abweichungen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Gibt es bei den von dir selbst bezahlten Beiträgen wirklich Abweichungen ?
            Ja, ich denke schon. Zum Beispiel zeigt die Lohnsteuerbescheinigung (2024) in Zeile 25 für die Krankenversicherung 110 EUR weniger an im Vergleich zur Bezügemitteilung vom Dezember 2024. Ich vermute, das liegt daran, dass der "ZV SV-Hinz-Betrag, lfd." nur auf der Gehaltsabrechnung für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird, aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung. Sind diese Zahlungen absetzbar? Sollte ich sie in ELSTER angeben?

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              #7
              Sind diese Zahlungen absetzbar? Sollte ich sie in ELSTER angeben?
              Nach meiner Internetrecherche lautet die Antwort: Nein und Nein !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Danke für die Klarstellung dann, einen guten Tag noch.

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                  #9
                  Der SV Hinz Betrag ist Teil des SV brutto, aber nicht des Steuer-Brutto. Natürlich ist auch der hierauf entfallende Teil des Beitrags zur KV zu bescheinigen.

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                    #10
                    Natürlich ist auch der hierauf entfallende Teil des Beitrags zur KV zu bescheinigen.
                    Gefunden habe ich das hier: https://www.google.com/url?sa=t&sour...aY6Y67Jts5nVp2
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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