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Gesonderte und einheitliche Festellung: Anlagen V und FE1

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    Gesonderte und einheitliche Festellung: Anlagen V und FE1

    Im Oktober und November 2023 sind meine beiden Eltern verstorben. Sie haben mir und meiner Schwester ihr Wohnhaus und eine vermietete Eigentumswohnung hinterlassen. Ausserdem noch eine jeweils geringfügigge Beteiligung an einem Solarfeld und an einer Windenergieanlage (ersteres als eG, letzteres als UG (hb) & Co. KG). Meine Schwester lebt in Dänemark. Sie hat bisher keine deutsche Steuernummer/Steuer-ID

    Soweit ich verstanden habe, müssen wir eine Gesonderte und einheitliche Feststellung einreichen.

    Ich hoffe, wir haben den Hauptvordruck und die Anlagen FB soweit klar (bis auf die fehlende Steuernummer meiner Schwester, man kann das aber wohl auch ohne einreichen und sie erhält dann eine zugewiesen (?)).

    Frage 1: Welches ist die richtige Anlage für die vermietete Wohnung?

    Es gibt eine Anlage V, Einkünfte aus Vermietung/Verpachtng bebauter Grundstücke, in der zahlreiche Angaben zu Einnahmen und Unkosten zu machen sind. Diese scheint mir die richtige Anlage zu sein. Allerdings gibt es auch noch die Anlage FE1, in der unter "4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung" Angaben zu machen sind.

    Frage 2: Welches ist das richtige Formular für die Windenergieanlage (UG (hb) & Co KG)?

    Es gibt im Formular Anlage FE1 auch noch "2 - Einkunftsart: Gewerbebetrieb" - ist das der richtige Punkt (Laufende Einkünfte, Z 17, nach Schlüssel zu verteilen)?

    Frage 3: Die Einnahmen aus dem Genossenschafts-Solarfeld gehören dann in die Anlage FE-KAP? Wo genau?​

    Ist vielleicht etwas viel verlangt mit gleich 3 Fragen, aber ich wäre für entsprechende Hinweise auch mindestens drei mal so dankbar wie bei einer :-)

    Michael

    #2
    Für die vermietete Eigentumswohnung (ggf auch das Wohnhaus ab Vermietung) sind die Anlagen V und FE 1 erforderlich. In der Anlage V wird

    der Überschuss ermittelt, in der Anlage FE 1 wird der Überschuss aufgeteilt. Im Normalfall nach dem allgemeinen Schlüssel der Anlage FB, in der

    Anlage FE 1 wären außerdem eventuelle Sonderwerbungskosten eines Beteiligten zu erklären.

    Für die Beteiligung an der Windenergieanlage müsste die Einkunftsart Gewerbebetrieb passen. Bei dem Genossenschafts-Solarpark kann ich dir nicht

    auf Anhieb sagen, zu welcher Einkunftsart das rechnet. Wenn da auf die Genossenschaftsanteile Dividenden ausgeschüttet werden, solltet ihr dafür eine

    Steuerbescheinigung der Genossenschaft erhalten haben. In der FE-KAP muss man die Aufteilung selbst manuell ausrechnen und auch dort eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank, das erklärt schon mal, warum beide Formulare den Punkt mit der Vermietung/Verpachtung aufführen.

      Beste Grüße,
      Michael

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