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    Allgäuer_OA

    Hallo

    Ich hoffe, das mein Anliegen und meine Fragen hier richtig sind.

    Es geht bei mir um zwei Punkte. Wir sind privat ohne berufliche Gründe von NRW nach Bayern ins Allgäu gezogen (zurück in die alte Heimat).
    Wir haben eine Wohnung gekauft. Diese haben wir von ein Malerunternehmen streichen lassen. Die Arbeitskosten habe ich hierfür unter:
    • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
    • Sie befinden sich hier:3 - Handwerkerleistungen
    ​angegeben.

    Es hat sich nach allen gemachten Angaben durch "Prüfen und Steuer berechnen" (keine Fehler vorhanden) ein Betrag "unverbindlich" von insgesamt 1.189,09 € ergeben.

    Für den Umzug haben wir uns einen Transporter von AVIS geliehen. Nun möchte ich noch zusätzlich die Rechnung von AVIS hinzufügen. Wie ich im Internet bei "umziehen.de" gelesen habe " Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
    Wir haben 2456 Euro an AVIS für das ausleihen für den Transporter bezahlt.

    Nun zu meinem Problem:
    Wenn ich die 2456 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung angebe, bleibt nach der Prüfung der Betrag von 1.189,09 € stehen. Was mache ich falsch?

    Arbeitskosten/Lohnkosten kann man ja absetzen. Umzugskosten (den Transporter leihen) nicht? Ist das zuviel?

    Ich freue mich sehr über jede hilfreiche Antwort.




    #2
    Hallo, vorweg, irgendetwas scheint mit deinem Post nicht zu stimmen, ich kann ihn nämlich nicht freischalten. Vielleicht versucht es noch ein anderer Mod. Nun zum Thema. Warum sich die Kosten nicht auswirken kann ich nicht nachvollziehen, eigentlich müsste das klappen, zuviel ist es jedenfalls nicht. ABER Erstens sind die Malerarbeiten gar nicht absetzbar, weil nicht im eigenen Haushalt erbracht. Zweitens ist auch bei Umzugskosten nur Lohn absetzbar, imho aber nicht die Miete eines Transporters (Miete geht meines Erachtens nur bei von Handwerkern gemieteten Dingen, etwa Maschinen). Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Sorry, aber mein Post ist auch schief gegangen. Ich hatte natürlich ordentlich mit Absätzen formatiert. Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Mit der Miete für den Transporter wirst du Pech haben, die Malerarbeiten sollten dagegen kein Problem sein.

        Warum die von dir geltend gemachten haushaltsnahen Dienstleistungen in der Berechnung nicht berücksichtigt werden,

        kann ich dir nicht sagen. Die Ermäßigung wirkt sich nur bei einer ausreichend hohen Steuerlast aus.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          @reckoner​,@Charlie24

          Vielen Dank für die Info's.

          Ich hatte die Frage zweimal gepostet, weil ich bei der ersten Antwort gelesen hatte: "irgendetwas scheint mit deinem Post nicht zu stimmen, ich kann ihn nämlich nicht freischalten...."
          Die zweite Frage darf gerne gelöscht werden...

          Die Malerarbeiten können eigentlich bei mir abgesetzt werden, da die Wohnung uns gehört. Die Lohnkosten für eine Terrassenüberdachung, damals am eigenen Haus, konnten ja auch abgesetzt werden.

          Bei Umzug siehe Screenshot/Bild. Ich habe bei Finanztipp gelesen, das es gehen sollte. Und auf der Website von umziehen.de auch. Versteh ich dann nicht...
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            #6
            Ich habe bei Finanztipp gelesen, das es gehen sollte.
            Die reine Transportermiete fällt nach dem von mir verlinkten Artikel nicht unter haushaltsnahe Dienstleistungen.

            Die Kosten für eine Umzugsfirma könnten geltend gemacht werden, da wären dann auch die Fahrzeugkosten mit ansetzbar.

            "Die Anmietung eines Lkw, Kleinlasters oder Anhängers, um die Möbel selbst von A nach B zu transportieren, ist allerdings nicht begünstigt."
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              @Charlie24
              Ok. Dann hat sich das Thema für den Mietwagen für mich erledigt. Vielen Dank für die Info.

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                #8
                Wobei die Frage offen bleibt, warum sich an der Steuer bzw, Steuererstattung nichts ändert, wenn du die Transportermiete geltend machst.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  ... und sich ggf. die Frage stellt, wie hoch die Steuer vor Abzug der haushaltsnahen Dienstleistungen ist.

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                    #10
                    Hallo Allgäuer,
                    die Bedingungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen, sowie Handwerkerleistungen sind halt nunmal,
                    dass die Arbeiten in oder um Wohnung oder Haus stattfinden!

                    Gruß - Hans

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                      #11
                      Hallo,

                      ich muss mich korrigieren (anderer Thread), die Malerarbeiten sind absetzbar, obwohl sie nicht im eigenen Haushalt stattfanden (normalerweise ist das die Kernvoraussetzung - beim Umzug gilt aber sowohl der alte als auch der neue Wohnsitz als eigener Haushalt).

                      Warum einzelne Einträge nicht berücksichtigt werden können wir natürlich nicht herausfinden. Da musst du mal etwas experimentieren, einzelne Beträge verändern oder Zeilen neu anlegen, und immer wieder berechnen lassen.

                      Und mein Hinweis mit dem freischalten des Threads war etwas missverständlich, sorry. Ich wollte damit nur sagen, dass es vielleicht noch nicht so viele Antworten gibt, weil der „normale“ User den Thread noch gar nicht sehen konnte (glaube ich jedenfalls).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        @reckoner

                        Grüß dich. Die Malerarbeiten fanden in unserer eigenen neuen Wohnung statt. Ich habe das wohl missverständlich geschrieben, sorry.
                        Was ich nicht verstehe, das ich bei Elster eingeben kann, was ich will. Es ändert sich kaum/nichts nach der Prüfung.
                        Da meine Frau und ich ins Allgäu gezogen sind, habe ich 2024 nur bis zum 31. Oktober gearbeitet. Kündigungsfrist brav eingehalten, nebenbei das Haus verkauft, Wohnung in Oberstaufen/Allgäu gekauft. Bei der Einkommensteuererklärung habe ich, ohne Extras, sprich:

                        Angaben durch die Verdienstabrechnung der Firma von 2024 und unseren Versicherungen ist alleine eine (unverbindliche) Erstattung von 1.189,09 €​ heraus gekommen.

                        Ich kann eine Rechnung vom Malerunternehmen Arbeits-/Lohnkosten, und wegen Verschlechterung meiner Augen eine neue Gleitsichtbrille (ca. 600 Euro) angeben, es ändert sich nichts nach der Prüfung. Alleine schon durch die Arbeits-/Lohnkosten sollten bei 20% vom Fiskus ca. 420 Euro herauskommen, oder?
                        Aber es tut sich nichts. Ich gebe da die Werte ein, die man mir vorgibt. Nichts tut sich.
                        Werde doch wohl vor Ort einen Steuerberater um Hilfe bitten müssen...

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                          #13
                          Dass sich die Gleitsichtbrille nicht auswirkt, ist nachvollziehbar. Für außergewöhnliche Belastungen gilt eine zumutbare Eigenbelastung.

                          Bei den Handwerkerkosten ist das nicht auf Anhieb nachvollziehbar, solange die festgesetzte Steuer größer 0 ist, müssten die sich auswirken.

                          Im richtigen Formular bist du ja hoffentlich unterwegs: Haushaltsnahe Aufwendungen
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Allgäuer !

                            Wir sind privat ohne berufliche Gründe von NRW nach Bayern ins Allgäu gezogen (zurück in die alte Heimat).
                            Wir haben eine Wohnung gekauft. Diese haben wir von ein Malerunternehmen streichen lassen.​
                            wenn es ein Neubau ist, darf der Abzugsbetrag nicht gewährt werden - Ausnahme siehe weiter unten "Ergänzung falls "Neubau""!
                            wenn es kein Neubau ist, ist der Abzugsbetrag zu gewähren

                            siehe hier: https://www.steuern.de/steuerformula...enstleistungen

                            ""Vorhandener Haushalt oder Neubaumaßnahme
                            Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind immer begünstigt, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts, zu dem auch der dazugehörige Grund und Boden gehört, erbracht werden (BFH, Urteil v. 13.7.2011, VI R 61/10, BFH/NV 2012 S. 296). Handwerkerleistungen sind unabhängig davon zu berücksichtigen, ob es sich bei den Aufwendungen für die Baumaßnahme ertragsteuerrechtlich um Erhaltungsaufwendungen oder nachträgliche HK handelt. Deshalb sind neben den Erhaltungsaufwendungen (Modernisierung und Instandsetzung) auch Aufwendungen für Baumaßnahmen zur neuen Wohn- bzw. Nutzflächenschaffung (Anbau, Aufstockung oder Dachgeschossausbau, Einbau einer Dachgaube, Bau eines Wintergartens, Erstellung eines Carports oder einer Garage) in einem vorhandenen Haushalt begünstigt.​

                            Wichtig: Erstmalige Fertigstellung des eigenen Haushalts (Neubau)
                            Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Gebäudes, bis zu dessen endgültiger erstmaligen Fertigstellung sind nicht begünstigt. Ein Gebäude gilt dann als fertiggestellt, wenn alle wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit errichtet ist, dass der Bezug der Wohnung zumutbar ist. Aufwendungen für eine Maßnahme sind dann begünstigt, wenn sie im räumlichen Zusammenhang eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Dazu gehören z.B. Restarbeiten am Haus, Außenputz und die Gartenanlage, die nach dem Bezug eines Neubaus anfallen.​"

                            Ergänzung falls "Neubau": Sobald Haushaltsführung vorliegt, ist der Abzugsbetrag zu gewähren - s.o. die Beispiele DG-Ausbau u.a. - das kann man ja mit etwas Kreativität gestalten!

                            Für den Umzug haben wir uns einen Transporter von AVIS geliehen. Nun möchte ich noch zusätzlich die Rechnung von AVIS hinzufügen. Wie ich im Internet bei "umziehen.de" gelesen habe " Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
                            der Abzugsbetrag zu gewähren!

                            siehe z.B. hier: https://www.jobruf.de/umziehen/umzug...eistungen.html

                            "Als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen kön­nen Sie Lohnkosten und Anfahrtskosten für Um­zugs­hel­fer und Rei­ni­gungs­kräf­te für die End­rei­ni­gung der al­ten Woh­nung gel­tend ma­chen. Ebenso absetzbar sind Gerätekosten, etwa die Miete für einen Transporter. Nicht ab­setz­bar sind da­ge­gen Ma­te­ri­al­kos­ten und Her­stel­lungs­kos­ten. Bei­spie­le hier­für sind z. B. Auf­wen­dun­gen für Um­zugs­kar­tons oder Ma­te­ri­al (Far­be, Ta­pe­ten etc.) für die Re­no­vie­rung der al­ten oder neu­en Woh­nung."

                            oder z.B. hier, eine offizielle Finanzamtsseite:https://lstn.niedersachsen.de/steuer...aq-118955.html
                            dort die Antwort auf die zweite Frage:
                            "Die privaten Umzugskosten gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht abzugsfähig sind allerdings die ggf. in den Kosten enthaltenen Aufwendungen für Material."
                            ausgeschlossen wird ausdrücklich und einzig "Material", da steht nichts von "Mietwagenkosten sind nicht abziehbar"!


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                              #15
                              Mich würde nach wie vor interessieren ...

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              wie hoch die Steuer vor Abzug der haushaltsnahen Dienstleistungen ist.
                              Nicht das ganze Jahr gearbeitet, und vielleicht hatte ja die Frau gar kein Einkommen. Keine Ahnung!

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