Hauptvordruck und Anlage N?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • taxmax
    Benutzer
    • 10.02.2025
    • 61

    #1

    Hauptvordruck und Anlage N?

    Hallo! Ich möchte eine Einkommensteuererklärung für 2024 beantragen. Also, ich muss Hauptvordruck und Anlage N ausfüllen. Woher kann ich die erforderlichen Informationen haben?Zum Beispiel, in Anlage N muss ich Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen​ eingeben.
    Bitte teilen Sie mir auch mit, bis wann ich den Antrag für 2024 stellen muss, danke!​
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wenn Du partout den Bescheinigungsabruf nicht nutzen möchtest, dann kannst Du die Beiträge zur Rentenversicherung Deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Sie sind in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
    Eine Einkommensteuererklärung kann man immer noch nicht beantragen!

    Kommentar

    • taxmax
      Benutzer
      • 10.02.2025
      • 61

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wenn Du partout den Bescheinigungsabruf nicht nutzen möchtest, dann kannst Du die Beiträge zur Rentenversicherung Deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Sie sind in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
      Eine Einkommensteuererklärung kann man immer noch nicht beantragen!
      Ich möchte den Bescheinigungsabruf verwenden, wenn das die Sache einfacher macht. Wie kann er helfen und wie kann ich ihn nutzen?Danke

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ich habe den Belegabruf gemacht und die Daten eintragen lassen, aber jetzt versehentlich eine Anlage gelöscht, wo abgerufene Beträge eingetragen wurden. Einen erneuten automatisierten Eintrag von Belegen kann ich aber anscheinend nicht machen, oder? Jedenfalls sehe ich nichts entsprechendes... hat jemand hier einen

        Kommentar

        • taxmax
          Benutzer
          • 10.02.2025
          • 61

          #5
          Danke!

          Ich habe die Bescheinigungsabruf ausprobiert und habe meine Krankenversicherungs- und Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. Allerdings hat z.B. die "Anlage Vorsorgeaufwand" acht Abschnitte, in denen jeweils einige Angaben zu machen sind. Die genannten Bescheinigungen enthalten jedoch nicht viele Informationen. Einige wenige Felder sind von Elster bereits ausgefüllt.
          Soll ich den Rest ausfüllen? Die meisten davon sind auf den Bescheinigungen nicht aufgeführt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe.


          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Allerdings hat z.B. die "Anlage Vorsorgeaufwand" acht Abschnitte, in denen jeweils einige Angaben zu machen sind.
            Was willst du denn alles erklären ? Eintragungen bei den Weiteren Vorsorgeaufwendungen wirken sich zumeist steuerlich nicht aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Hilfsprofi
              Erfahrener Benutzer
              • 04.11.2021
              • 519

              #7
              Es sind nur die für die persönlichen Verhältnisse zutreffenden Felder auszufüllen; der Rest bleibt leer.

              Kommentar

              • taxmax
                Benutzer
                • 10.02.2025
                • 61

                #8
                Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                Es sind nur die für die persönlichen Verhältnisse zutreffenden Felder auszufüllen; der Rest bleibt leer.
                Danke, das scheinen alles persönliche Informationen zu sein. Ist die Kirchensteuer des Arbeitnehmers nicht persönlich?
                Kennen Sie die Frist für das Ausfüllen der Formulare für 2024?​

                Kommentar

                • Hilfsprofi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.11.2021
                  • 519

                  #9
                  Hallo, weil das hier ja immer wieder mal gefragt wird: Das Bundesfinanzministerium hat gerade ein Schreiben mit den Fälligkeiten für die Steuererklärungen 2020 bis 2025 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-06-23-verlaengerung-der-steuererklaerungsfri

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    Ist die Kirchensteuer des Arbeitnehmers nicht persönlich?
                    Die wird doch beim Bescheinigungsabruf sowohl in die Anlage N wie in die Anlage Sonderausgaben übernommen.

                    In der Anlage Vorsorgeaufwand hat die Kirchensteuer nichts verloren !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • taxmax
                      Benutzer
                      • 10.02.2025
                      • 61

                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die wird doch beim Bescheinigungsabruf sowohl in die Anlage N wie in die Anlage Sonderausgaben übernommen.

                      In der Anlage Vorsorgeaufwand hat die Kirchensteuer nichts verloren !
                      Danke! Die Bescheinigungen werden abgerufen, aber die Einträge der Anlage N sind leer.

                      Einige der Einträge der Anlage Vorsorgeaufwand sind vorausgefüllt. Sollte ich den Rest leer lassen?​

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15381

                        #12
                        Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
                        Die Bescheinigungen werden abgerufen, aber die Einträge der Anlage N sind leer.
                        Du hattest doch vorhin noch gesagt, dass die Bescheinigungen für die Anlage N vorliegen:

                        Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
                        Ich habe die Bescheinigungsabruf ausprobiert und habe meine Krankenversicherungs- und Lohnsteuerbescheinigungen erhalten
                        Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
                        Sollte ich den Rest leer lassen?​
                        Das wurde von Charlie schon beantwortet:

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Eintragungen bei den Weiteren Vorsorgeaufwendungen wirken sich zumeist steuerlich nicht aus.

                        Natürlich kannst Du alle zutreffenden Angaben machen, wenn Du möchtest.

                        Kommentar

                        Lädt...