Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zuwendungen/Honorare richtig eintragen.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zuwendungen/Honorare richtig eintragen.


    Liebe Forengemeinschaft,

    ich bin neuerdings selbstständiger Künstler und habe 2024 als Organisator für ein Förderprojekt mit Jugendlichen von der Berliner Landeshauptkasse 3.200€ Zuwendung auf mein Konto erhalten.
    Davon habe ich mir und anderen ein Honorar überwiesen und Material besorgt.

    Was trage ich nun in der Steuererklärung ein?
    a) reicht es, wenn ich einfacher weise das Honorar angebe, was ich an mich selbst überwiesen habe?
    b) oder muss ich 3.200€ angeben und nochmal alle Ausgaben (mühesam) gegenrechnen?

    Meine Frage ist dabei auch: Alle Rechnungen für das Material habe ich ja auch an das Projektbüro geschickt. Die wollen das ja vielleicht auch abrechnen?
    Kann man solche Rechnungen überhaupt doppelt abrechnen? Kann es da möglicherweise nicht zu Komplikationen kommen? Oder ist dies vielleicht sogar illegal?

    Ich habe diese Fälle jetzt auch in 2025 vermehrt: Eine Institution sendet mir neben meinem Honorar auch Geld für Transport, Material, Bahntickets.
    Und ich bin mir eigentlich sicher, dass einige Organisationen meine übersendeten Rechnungen für sich abrechnen.

    Vielen Dank für Eure Antworten und Erfahrung!

    #2
    Was sagt denn der Steuerberater zu Deinen vielen Fragen? Natürlich dürfen Ausgaben grundsätzlich nicht mehrfach geltend gemacht werden.

    Einnahmen und Ausgaben gehören in die Einnahmenüberschussrechnung.

    Zitat von simso Beitrag anzeigen
    reicht es, wenn ich einfacher weise das Honorar angebe, was ich an mich selbst überwiesen habe?
    Wenn Du Geld von einer Tasche in die andere steckst, hat das keinerlei steuerliche Auswirkungen.

    Zitat von simso Beitrag anzeigen
    Eine Institution sendet mir neben meinem Honorar auch Geld für Transport, Material, Bahntickets.
    Deine Einnahmen musst Du, wie gesagt, in der Einnahmenüberschussrechnung angeben.

    Kommentar


      #3
      Ergänzung zu L.E.Fant:

      Die erhaltenen Zuwendungen (hier: 3.200 €) sind bei Dir als Einnahme anzusetzen, die weitergereichten Honorare sind Betriebsausgabe (BA), ebenso wie die Dir entstandenen Kosten. Sobald Du vom Projektträger die Kosten erstattet bekommst, sind diese bei Dir Betriebseinnahmen, dadurch wird der vorherige BA-Abzug bei Dir neutralisiert.
      Auf der Ebene des Projektbüros werden die von Dir übersandten Kostenbelege im Augenblick der Überweisung an Dich als BA angesetzt.

      Bei dieser von mir geschilderten Vorgehensweise entstehen keine Komplikationen und nichts ist illegal.
      Mit der "mühsamen" Erfassung der Belege musst Du Dich leider abfinden. Da bist Du nicht der Einzige.

      Grüße

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für Eure Erläuterungen!

        Kommentar

        Lädt...
        X