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Reisekosten vs. 2. erste Tätigkeitsstätte

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    Reisekosten vs. 2. erste Tätigkeitsstätte

    Hallo,
    ich bin Assistenzarzt. Mein Arbeitsvertrag lautet explizit auf ein Krankenhaus X. Ich war im letzten Jahr für einige Monate am Stück Mo-Fr an einem 2. Standort des gleichen Krankenhausträgers beschäftigt. Ich habe dazu einen Nachtrag zum Dienstvertrag unterschrieben, dass ich fuer diese Monate befristet ,,auch am Krankenhaus Y eingesetzt werden kann".
    Währenddessen hat Krankenhaus X weiterhin mein Gehalt überwiesen, nicht Krankenhaus Y. Ich habe in diesen Monaten auch weiterhin Rufbereitschaftsdienste fuer Krankenhaus X abgeleistet.
    Die Fahrten zu den Krankenhäusern wurden stets mit dem privaten PKW durchgeführt.

    Sind die Fahrten während der mehrmonatigen Tätigkeit Mo-Fr am Krankenhaus Y im Rahmen der Pendlerpauschale steuerlich zu berücksichtigen oder als Dienstreisen?

    Danke im Voraus !

    #2
    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage jetzt nichts zu tun, aber von Anfang an auf weniger als 48 Monate befristete Abordnungen

    fallen unter Auswärtstätigkeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      danke Charlie24 fuer die schnelle Antwort!
      Entschuldigung, ich bin neu hier

      also, du meinst mit Auswärtstätigkeit, dass ich diese mehrmonatige tägliche Pendelei sogar als Reisekosten absetzen kann?

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        #4
        also, du meinst mit Auswärtstätigkeit, dass ich diese mehrmonatige tägliche Pendelei sogar als Reisekosten absetzen kann?
        So ist das ! Verpflegungsmehraufwand käme auch noch in Betracht. Das ist aber alles Steuerrecht und nicht Gegenstand dieses Forums.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Darf ich dennoch nachfragen, was was von der Angabe der Verpflegungspauschale zu halten wäre fuer eine Abwesenheit außer Haus unter 24 Stunden (d.h. 14 Euro) ? Ehrlich gesagt leuchtet mir nicht ein, dass das in Ordnung wäre, da es sich ja letztlich um ,,normale" Arbeitstage handelte, nur eben in einem anderen Krankenhaus.

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            #6
            Ehrlich gesagt leuchtet mir nicht ein, dass das in Ordnung wäre, da es sich ja letztlich um ,,normale" Arbeitstage handelte,
            So ist aber unser Steuerrecht, nicht jeder Sachverhalt wird individuell behandelt. Beim Verpflegungsmehraufwand geht man für die ersten 3 Monate

            einer Auswärtstätigkeit davon aus, dass bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden typischerweise ein Mehraufwand entsteht.

            Siehe § 9 Abs. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Wenn ich mich nicht irre, ist es dafür erforderlich, dass der temporäre Arbeitsort in einer anderen Gemeinde liegt. Oder hat sich da was geändert?

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                #8
                ich habe dazu nachgelesen und diese Aussage nirgendwo gefunden. Hast du eine Referenz bitte?

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                  #9
                  Hallo medisteuer!

                  Grundsätzlich ist hier im ElsterForum keine Steuerberatung erlaubt!

                  Natürlich kommen hier auch mal fachliche Antworten
                  - aber das sollte mehr als Denkanstoß für ordentliche Recherche im Internet dienen oder
                  - den Frager dazu bringen, sich zu überlegen,
                  --- ein "intelligenteres" Einkommensteuerprogramm als Elster zu nutzen, das nicht nur "Hilfen" anbietet, sondern durch Fragemodus die Untiefen des Steuerrechts auslotet,
                  --- zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder
                  --- zu einem Steuerberater zu gehen!

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                    #10
                    Nochmals ein Hallo an medisteuer!

                    Sie sind zur Zeit als Assistenzarzt tätig - also wohl neu im Steuerrecht !?

                    - Das deutsche Steuerrecht ist fast genauso kompliziert wie ein Mensch!
                    --- geben Sie z.B. in Elster unter Hilfe das Stichwort "Reisekosten" ein - dann erhalten Sie 1.815 Treffer!
                    --- machen Sie das mal bei einer Internet-Suchmaschine!

                    - Ein wesentlicher Unterschied ist: Wenn im Steuerrecht mal was "verhauen" wird, geht's beim Steuerpflichtigen i.d.R. nur an den Geldbeutel - in extremen Fällen "sitzt" der Stpfl. Fehler auch mal hinter Gittern aus - bei Euch Ärzten geht's aber beim Patienten vielleicht um wirklich alles oder nix ...!

                    Mein Rat - und auch meine Bitte: Verwenden Sie bitte bitte bitte Ihre ganze Lebenszeit Ihrer ärztlichen Tätigkeit, Ihrer Fortbildung - also Ihrer Berufung - und übergeben Sie Ihre Steuerangelegenheiten einem Steuerfachmann !!!

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                      #11
                      medisteuer und an alle, die immer mal wieder steuerliche Fragen und nicht nur Händlingsfragen hier stellen:

                      schaut Euch mal da um:

                      *****
                      In den Formularen gibt es fast zu jeder Zeile einen "Hilfe-Text" - der kann weiterhelfen bzw. dient dem Einstieg für weitere Recherchen!

                      *****
                      Unter dem Button "Hilfe" ganz oben in der Kopfleiste des ElsterOnlinePortals kann jeder "klassisch" suchen!

                      *****
                      Daneben wird ein Chat angeboten!

                      *****
                      Dieser Chat verlinkt unter "Fragen zu steuerlichen Themen" zu einem chatbot: https://www.steuerchatbot.de/konsens.html

                      und der chatbot stellt sich wie folgt vor:

                      "Guten Abend. Ich bin Ihr virtueller Assistent der Finanzverwaltung und beantworte Ihre Fragen rund um das Thema Steuerrecht.
                      Meine Auskünfte sind allgemein und unverbindlich. Daher benötige ich keinepersonenbezogenen Daten wie z. B. Name, Alter, Steuernummer, Aktenzeichen usw. ...
                      Ich kann und darf Sie steuerlich nicht beraten.
                      ...
                      Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich momentan noch nicht vollständig auf die neueste Gesetzeslage aktualisiert bin. Ich arbeite intensiv daran und danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
                      Wie kann ich Ihnen helfen?"

                      *****
                      Also auch hier ein großer "Aha-Effekt":

                      Selbst der "Assistent der Finanzverwaltung" darf nicht beraten ...
                      - das ist fast wie mit der Arzthelferin, die schon jahrzehntelang fleißig Ärzte begleitet und zuhört und Weisungen der Ärzte ausführt und mitdenkt und ein gutes Gedächtnis und eine gute Beobachtungsgabe hat und gerne dazulernt - beraten darf die aber nie und nimmer!

                      "und ist noch nicht auf die neueste Gesetzeslage aktualisiert"
                      - sorry, aber tagesaktuell ist das wohl niemand, trotz Fortbildung(spflicht), weder ein Lohnsteuerhilfeverein-Berater, noch ein Steuerberater, auch kein Anwalt, und auch kein Arzt - noch nicht einmal ein chatbot, auch nicht eine echte KI !!!

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