Zusätzliche Werbungskosten führen zu einer höheren Einkommensteuerbelastung???

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  • Sebigbos
    Neuer Benutzer
    • 09.06.2025
    • 2

    #1

    Zusätzliche Werbungskosten führen zu einer höheren Einkommensteuerbelastung???

    Bei der Eingabe meiner Einkommensteuererklärung hat mir meine Frau kurz vor dem Absenden einen weiteren Beleg über 4,-EUR für die Werbungskosten gegeben. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen von 93.309 EUR auf 93.305 EUR. Soweit klar.
    Jedoch steigt meine Einkommensteuerbelastung in diesem Zuge von 19.362 EUR um 8 EUR auf 19.370 EUR.
    Außer den 4 EUR zusätzlichen Werbungskosten hat sich nichts geändert.


    Kann mir jemand erklären, woran das liegen könnte?

    Vielen Dank

    Sebastian
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Nichtmal 20.000 Steuer bei einem zvE von über 90.000, das kann sicher nicht richtig sein!

    Laut BMF-Steuerrechner beträgt die Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung für 2024 bei einem zvE von 93.309 28.277, bei einem zvE von 93.305 28.276.

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    • Sebigbos
      Neuer Benutzer
      • 09.06.2025
      • 2

      #3
      Ich bin da kein Experte, aber lesen kann ich recht gut. Da steht einmal:
      - zu versteuerndes Einkommen: 93.305, tarifliche Einkommensteuer: 19.370, festzusetzende Einkommensteuer: 29.289
      und einmal:
      - zu versteuerndes Einkommen: 93.309, tarifliche Einkommensteuer: 19.362, festzusetzende Einkommensteuer: 29.281

      Der Unterschied besteht in 4,-EUR zusätzliche Werbungskosten für meine Frau.

      Weshalb bei zusätzlichen Werbungskosten mehr Steuern zu entrichten sein sollten erschließt sich mir nicht.

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      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3014

        #4
        Die Zahlen können so nicht ganz passe. Lt Splittungtabelle 2024 müsste bei dem zvE eine tarifliche Steuer von 19.446 € rauskommen.

        Vor allem, warum ist die festzusetzende ESt um 10K € höher als die tarifliche ESt?

        Ohne genauere Zahlen lässt sich da nix zu sagen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar

        • Heyerdahl
          Neuer Benutzer
          • 04.02.2021
          • 9

          #5
          Deine Angaben reichen für eine Beurteilung leider nicht aus. Dazu müssten die gesamten Eingabedaten bekannt sein.
          Ein Steuerberater würde diese Diskrepanz sicherlich ermitteln und seinem Mandanten erklären wollen/müssen, da er dafür ja bezahlt wird. Auf Deine spezielle Lösung bist Du wohl auch schon gekommen: Die 4 € einfach weglassen.

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Anscheinend gibt es noch 10.000 Euro Steuer auf Kapitaleinkünfte § 32d. Durch diese Günstigerprüfung kann es schonmal zu Rundungsdifferenzen kommen.

            Kommentar

            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              Wir wissen auch noch gar nicht, um welches Jahr es geht.

              Kommentar

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