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Ausländische Dividenden bei ausländischer Bank wo eintragen

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    Ausländische Dividenden bei ausländischer Bank wo eintragen

    Hallo, ich bin steuerpflichtig in Niedersachsen. Meine inländischen Kapitalerträge liegen über dem Freibetrag. Anlage KAP fülle ich also ohnehin aus.
    Ich bekomme von meinem Arbeitgeber regelmäßig Aktien, die in einem Depot in den USA liegen. Seit April 2024 werden nunmehr erstmalig jedes Quartal Dividenden unmittelbar auf dieses amerikanische Aktiendepot ausgeschüttet, von denen ca 15 Prozent als TAX abgeführt werden.
    Kann mir jemand helfen, wo ich das eintrage? Habe hier mehrfach Zeile 19 in KAP gelesen, aber es ist doch im Ausland, warum denn nicht AUS? Und wo trage ich die einbehaltene Steuer im Ausland ein?
    Und ganz blöd: Wie / nach welchem Stichtag rechne ich die USD Beträge von den Bescheinigungen in EUR um? Vielen Dank für die Hilfe.
    Zuletzt geändert von Doerthe31; 09.06.2025, 15:08.

    #2
    Habe hier mehrfach Zeile 19 in KAP gelesen, aber es ist doch im Ausland, warum denn nicht AUS?
    Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören nur dann in der Anlage AUS erklärt, wenn die tarifliche Einkommensteuer Anwendung findet, was ja nicht der Fall ist.​

    Zeile 19 der Anlage KAP ist für die Dividenden schon richtig, die anrechenbare Quellensteuer (max. 15%) gehört m. E. in die Zeile 41 der Anlage KAP,

    aber damit kennt sich reckoner besser aus. Deine inländischen Kapitalerträge müsstest du im Übrigen nicht erklären, es würde ausreichen, den

    dafür tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 17 der Anlage KAP einzutragen. Verboten ist es allerdings nicht, auch die Erträge

    im Inland zu erklären, man muss dann allerdings entweder die Günstigerprüfung oder die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, das hilft schonmal sehr.
      Die inländischen Erträge gebe ich an, da mein Mann und ich es immer nicht schaffen, die Freibeträge gut und passend zu verteilen und sie daher "verpuffen", daher kreuze ich immer die Günstigerprüfung an und trage alles ein (erzielte Erträge, in Anspruch genommener Steuerfreibetrag. Kirchensteuer, Kapitalertragssteuer und Soli)

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        #4
        Nachtrag zu den Umrechnungskursen: https://www.bundesfinanzministerium....urse-2024.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          ... da mein Mann und ich es immer nicht schaffen, die Freibeträge gut und passend zu verteilen und sie daher "verpuffen"
          Dann macht die vollständige Erfassung natürlich Sinn. Wir selbst erteilen seit vielen Jahren gemeinsame Freistellungsaufträge, da kann man dann

          bei einer Bank auch mehr als 1.000 € freistellen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke, Charlie 24!

            Wir sind durch die vielen Jahre bei vielen verschiedenen Instituten, daher erstellen wir zwar gemeinsame Freibeträge, die in der Summe natürlich auch passen, aber dann gab es bei einigen Instituten doch weniger als gedacht und bei anderen doch mehr als gedacht - und schon geht es nicht mehr auf. Möglicherweise wäre es künftig sinnvoll, den Freibetrag nur für ein Institut zu erstellen und bei allen anderen einfach zu zahlen / abziehen zu lassen.... Habe ich noch nie drüber nachgedacht...

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              #7
              Habe ich noch nie drüber nachgedacht...
              Früher habe ich die Freistellungsaufträge Mitte November nachjustiert, inzwischen plane ich im Dezember das Folgejahr.

              In den letzten Jahren hat das recht gut funktioniert, da war der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag spätestens im Mai aufgebraucht.

              Zumeist nehme ich den Großteil in Anspruch. Damit auch meine Frau auf die ihr zustehenden 1.000 € steuerfreien Kapitalerträge

              kommt, überweise ich ihr einen Steuerausgleich.


              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                Zeile 19 und 41 sind übrigens richtig.
                Wobei in Zeile 19 der Bruttobetrag eingetragen werden muss (man hört immer mal wieder „das hab‘ ich doch gar nicht bekommen“ - aber erklären muss man es trotzdem so, wobei USA mit 15% nicht schlimm ist, dort gleicht es sich aus).
                Und Zeile 41 maximal 15%. In den USA werden in bestimmten Fällen auch 30% abgezogen, und da geht dann eben nur die Hälfte.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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