Guten Tag Forum,
mal eine Frage zur Steuerbescheinigung der Bank zu Kapitalerträgen und Verlusten in 2025, denn ich weiß nicht, ob das Ganze nächstes Jahr beim Finanzamt mit der Anlage KAP (die ich aus sonstigen Gründen abgeben werde) tatsächlich so miteinander verrechnet werden kann.
Um die Fragestellung zu vereinfachen, nehme ich mal pauschalisierte Zahlen:
-Es besteht ein Freistellungsauftrag über 1000,- €.
- es gibt abwechselnd Zinserträge und Verluste durch Anleiheverkäufe,
und es passiert Folgendes:
- es erfolgt eine Zinsauszahlung über 1000,- €. Es wird keine Steuer abgeführt, dafür fällt der (freie) Sparer-Pauschbetrag in der Bank-Abrechnung folglich auf Null.
- es erfolgt ein Verkauf von Anleihen mit einem Verlust von ebenfalls 1000,- €. Die Bank berücksichtigt den Verlust laut Abrechnung im Topf „Sparer-Pauschbetrag“ (also nicht im Verlusttopf „Sonstiges“). Der Sparer-Pauschbetrag ist somit wieder gefüllt auf 1000,- €.
- nehmen wir weiter an, das Spiel geht hin und her, am Ende des Jahres 2025 habe ich 7000,- € Zinseinnahmen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben, und auch 7000,- € Verluste (der Sparer-Pauschbetrag steht zum Schluss wieder bei 1000,- €).
Die Bank wird mir nächstes Jahr die „normale“ Steuerbescheinigung schicken. Dort werden dann die 7000,- € als Kapitalertrag für die Zeile 7 ausgewiesen werden.
Ich vermute, für den „in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag“ (Zeile 16) wird eine Null stehen, aber für eine gezahlte Kapitalertragsteuer (Zeile 37) ebenfalls eine Null (denn es wurde ja keine Steuer von der Bank abgeführt).
Folglich würde das Finanzamt die 7000,- € voll versteuern (nach Abzug des Freibetrages), mir aber leider von der so festgesetzten Steuer keinen Abzug einer schon gezahlten Steuer entsprechend Zeile 37 gewähren. Anders gesagt: die Verluste kämen nicht zum Tragen.
Wo ist der Fehler?
Frage 1: wird es in der „normalen“ Steuerbescheinigung der Bank automatisch eine Zeile für die Verluste in Höhe von 7000,- € geben, obwohl doch im Verlusttopf („Sonstiges“) gar nichts steht, und dies kann ich dann dem Finanzamt an entsprechender Stelle in der KAP zum Verrechnen mit den Zinsen mitteilen?
Frage 2: oder muss ich eine gesonderte Verlustbescheinigung mit üblicher Frist 15.12.2025 bei der Bank anfordern? Ich weiß auch nicht, ob hier dann die 7000,- € Verlust aufgeführt wären, wenn doch im Verlusttopf nichts drin ist.
Ich wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.
Grüsse
mal eine Frage zur Steuerbescheinigung der Bank zu Kapitalerträgen und Verlusten in 2025, denn ich weiß nicht, ob das Ganze nächstes Jahr beim Finanzamt mit der Anlage KAP (die ich aus sonstigen Gründen abgeben werde) tatsächlich so miteinander verrechnet werden kann.
Um die Fragestellung zu vereinfachen, nehme ich mal pauschalisierte Zahlen:
-Es besteht ein Freistellungsauftrag über 1000,- €.
- es gibt abwechselnd Zinserträge und Verluste durch Anleiheverkäufe,
und es passiert Folgendes:
- es erfolgt eine Zinsauszahlung über 1000,- €. Es wird keine Steuer abgeführt, dafür fällt der (freie) Sparer-Pauschbetrag in der Bank-Abrechnung folglich auf Null.
- es erfolgt ein Verkauf von Anleihen mit einem Verlust von ebenfalls 1000,- €. Die Bank berücksichtigt den Verlust laut Abrechnung im Topf „Sparer-Pauschbetrag“ (also nicht im Verlusttopf „Sonstiges“). Der Sparer-Pauschbetrag ist somit wieder gefüllt auf 1000,- €.
- nehmen wir weiter an, das Spiel geht hin und her, am Ende des Jahres 2025 habe ich 7000,- € Zinseinnahmen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben, und auch 7000,- € Verluste (der Sparer-Pauschbetrag steht zum Schluss wieder bei 1000,- €).
Die Bank wird mir nächstes Jahr die „normale“ Steuerbescheinigung schicken. Dort werden dann die 7000,- € als Kapitalertrag für die Zeile 7 ausgewiesen werden.
Ich vermute, für den „in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag“ (Zeile 16) wird eine Null stehen, aber für eine gezahlte Kapitalertragsteuer (Zeile 37) ebenfalls eine Null (denn es wurde ja keine Steuer von der Bank abgeführt).
Folglich würde das Finanzamt die 7000,- € voll versteuern (nach Abzug des Freibetrages), mir aber leider von der so festgesetzten Steuer keinen Abzug einer schon gezahlten Steuer entsprechend Zeile 37 gewähren. Anders gesagt: die Verluste kämen nicht zum Tragen.
Wo ist der Fehler?
Frage 1: wird es in der „normalen“ Steuerbescheinigung der Bank automatisch eine Zeile für die Verluste in Höhe von 7000,- € geben, obwohl doch im Verlusttopf („Sonstiges“) gar nichts steht, und dies kann ich dann dem Finanzamt an entsprechender Stelle in der KAP zum Verrechnen mit den Zinsen mitteilen?
Frage 2: oder muss ich eine gesonderte Verlustbescheinigung mit üblicher Frist 15.12.2025 bei der Bank anfordern? Ich weiß auch nicht, ob hier dann die 7000,- € Verlust aufgeführt wären, wenn doch im Verlusttopf nichts drin ist.
Ich wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.
Grüsse
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