In welches Feld Zinsgewinn von Privatkredit eintragen?

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  • Pascal
    Benutzer
    • 28.07.2008
    • 65

    #1

    In welches Feld Zinsgewinn von Privatkredit eintragen?

    Hallo erst einmal. Wo trage ich genau Zinserträge von einem Privatkredit ein? Wird das einfach auf die Kapitalerträge in der Anlage KAP aufaddiert? Also in dem Feld 7 hier:
    3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
    7 Kapitalerträge

    Und etwas vorher auch einen Haken setzen(da ich kirchensteuerpflichtig bin & bei einem Privatkredit ich ja keine Kirchensteuer an die Kirche abgeführt habe)?
    2 - Erklärung zur Kirchensteuerpflicht
    Zeile 6: Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde

    Beides korrekt an diesen Stellen? Und muss ich dann noch irgendwo (die Frage ist wo) den Solidaritätsausgleich beantragen, da habe ich ja bei einem Privatkredit bzw. dessen Zinsgewinn auch nichts abeführt.

    Vielen Dank im Voraus
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    Wohl eher Zinserträge die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45927

      #3
      Wohl eher Zinserträge die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
      Wenn kein Sonderfall der Zeile 28 vorliegt - Bitte hierzu die Hilfe lesen ! -, wäre das dann die Zeile 18 der Anlage KAP.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Kent
        Erfahrener Benutzer
        • 08.01.2010
        • 791

        #4
        Erläuterungen siehe:
        Kreditvergabe: Wie Zinsen aus Privatdarlehen zu versteuern sind – Steuerrat24
        mfg. - Kent

        Kommentar

        • Pascal
          Benutzer
          • 28.07.2008
          • 65

          #5
          Man dankt! Also gut:

          Zinseinnmahme: Anlage KAP in Zeile 18. Da die Ausnahme für Zeile 28 bei mir nicht zutifft.
          2025-06-21 13_56_07-Window.png

          aber doch auch das Häkchen bei:

          2 - Erklärung zur Kirchensteuerpflicht
          Zeile 6: Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde​
          2025-06-21 13_56_15-Window.png

          Da ich ja kirchensteuerpflichtig bin. Zustimmung?


          ->ist man dazu verpflichtet nachzufragen wofür das Darlehen verwendet wird, welches man Jemanden gewährt?
          Zuletzt geändert von Pascal; 21.06.2025, 12:57.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45927

            #6
            Da ich ja kirchensteuerpflichtig bin. Zustimmung?
            Nein du musst die Erläuterung zur Zeile 6 schon genau lesen. Dort steht:

            Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde
            Von deinen Kapitalerträgen in Zeile 18 wurden doch überhaupt keine Steuern einbehalten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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