Aufwendungen nach §35a Abs. 2 EStG und §35a Abs. 3 EStG --------> wo eintragen ?

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  • harry_trier
    Benutzer
    • 19.01.2011
    • 98

    #1

    Aufwendungen nach §35a Abs. 2 EStG und §35a Abs. 3 EStG --------> wo eintragen ?

    Hallo und guten Tag.
    Habe folgende Frage zu diesem Sachverhalt:

    Von unserer Wohnanlage haben wir die Abrechnungen bekommen, die hier in 2 verschiedene Rubriken aufgelistet sind:

    1. ABS 2 EStG - Gartenpflege, Hausmeister Winterdienst ....... (527,24 €) und
    2. ABS 3 EStG - Wartung Aufzug, Wartung Feuerlöscher -------usw. (199,41 €)


    In welcher Rubrik werden diese beiden Beträge eingetragen ? In welchen Feldern ? Oder soll ich die zusammenaddieren und in einem Betrag eintragen ?

    Für einen Hinweis bedanke ich mich im Voraus !

    ____________________________________________
    Gruß Harry
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Die Wartungskosten erklärst du unter Handwerkerleistungen, Gartenpflege und Hausmeister etc. unter Haushaltsnahe Dienstleistungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • harry_trier
      Benutzer
      • 19.01.2011
      • 98

      #3
      Möchte mich herzlichst für die schnelle Antwort bedanken !
      Habe die beiden Stellen gefunden!
      ____________________________________________
      Gruß Harry

      Kommentar

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