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Rentenabfindung wo eintragen ?

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    Rentenabfindung wo eintragen ?

    Rentenabfindung Fünftelregelung ein ELSTER eintragen, ja oder nein, wenn ja, wo?

    Ich habe 2023 für eine Rentenabfindung die Fünftelregelung beantragt. Diese wurde auch angewendet.
    Jetzt mache ich online meine Steuererklärung für 2024 und weiß nicht, ob das Finanzamt die 20% für 2024 automatisch berücksichtigt,
    in der unverbindlichen Steuerberechnung ist es NICHT aufgeführt.
    In der unverbilndlichen Steuererklärung wurde auch die falsche Steuerklasse angewendet, II, weil ich verheiratet bin,
    da meine Frau und ich allerdings im nichteuropäischen Ausland wohnen in einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen,
    wurde 2023 richtigerweise Steuerklasser I zugrunde gelegt.​
    Zuletzt geändert von THomas Scigala; 11.06.2025, 10:44.

    #2
    Ich habe den Titel geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.

    Welche Art von Rente wurde abgefunden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Jetzt mache ich online meine Steuererklärung für 2024 und weiß nicht, ob das Finanzamt die 20% für 2024 automatisch berücksichtigt,
      Ich glaube, du hast das mit der Fünftelregelung falsch bzw. nicht verstanden. Die Abfindung wurde bereits 2023 komplett versteuert, da ist 2024 nichts

      mehr zu erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,
        zur Fünftelregelung:

        Das Finanzamt verfünffacht ja die verminderte Steuer auf die Abfindung. Und damit hast Du die komplette Steuer für die Abfindung bereits 2023 bezahlt.

        wurde auch die falsche Steuerklasse angewendet,
        In der Steuererklärung spielt doch die Steuerklasse keine Rolle.
        Gruß Klaus

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          #5
          Vielen Dank für die Antworten, da habe ich das wohl falsch verstanden. Nun weiß ich Bescheid. Vielen Dank!

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