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KAP INV 2024 abgeben- ein Muss?

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    KAP INV 2024 abgeben- ein Muss?

    Immer wieder hört man,da ab 2024 eine Vorabpauschale teils einbehalten wurde, muss man diese auch in der KAP INV angeben
    nur die Depotbank bestätigt dies in der Steuerbescheinigung ja nicht
    woher weiß ich, was da reingehört

    und wenn man nur die KAP ausfüllt?

    #2
    vor allem, wenn man wegen Freistellung keine Steuer zahlte

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      #3
      Eine KAP-INV musst du nur einreichen, wenn du ein Depot im Ausland unterhältst, ansonsten kümmert sich deine inländische Depotbank um die Abführung

      der Vorabpauschale. Die Vorabpauschale für 2024 war am 2. Januar 2025 fällig, kann also nicht in der Steuerbescheinigung für 2024 enthalten sein.

      Eine Anlage KAP muss bei nur inländischen Kapitalerträgen nicht eingereicht werden, in bestimmten Fällen kann es aber sinnvoll sein.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        danke, nein dann bin ich außen vor

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          #5
          Darf ich noch etwas allgemein zur KAP fragen:

          theoretisch muss man die KAP ja gar nicht ausfüllen, wenn Freibetrag ausgeschöpft. Bisher habe ich Sie immer ausgefüllt , da ich noch Verlustvorträge beim FA habe

          wenn mein Steuersatz aber größer als die 25% Abgeltungssteuer ist , ich aber Günstigerprüfung anklicke, dann wird doch dennoch nur die 25% berechent oder zahle ich am Schluss mehr Steuer, wenn ich die KAP ausfülle?

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            #6
            nein, bei allen Günstigerprüfungen bleibt es im schlechtesten Fall wie es ist.

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              #7
              ... dann wird doch dennoch nur die 25% berechent
              Man sieht das auch, allerdings ohne Verrechnung der Verlustvorträge, in der Steuervorausberechnung. Da kommt nach dem zvE eine Passage:

              Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer) sowie bei der Steuerberechnung eine Zeile:

              zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG


              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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