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Steuer-Neuling: Amazon Vine & Grundsicherung - Wo in ELSTER eintragen?

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    Steuer-Neuling: Amazon Vine & Grundsicherung - Wo in ELSTER eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich wende mich heute an euch, weil ich absoluter Neuling in Sachen Steuern bin und eure Hilfe benötige.


    Kurz zu meiner Situation: Ich bin Frührentner aufgrund einer Behinderung, beziehe Grundsicherung nach SGB XII und bin dauerhaft voll erwerbsgemindert. Daher musste ich in meinem Leben noch nie eine Steuererklärung machen.

    Letztes Jahr wurde ich zu Amazon Vine eingeladen, worüber ich mich riesig gefreut habe. Für das Jahr 2024 wird der Wert der erhaltenen Produkte von Amazon auf ca. 560 € geschätzt. Nun habe ich gelesen, dass ich das versteuern muss.

    Ich habe mich bereits bei ELSTER registriert und mein Konto aktiviert. Jetzt stehe ich aber vor der großen Frage: In welchem Formular und in welcher Zeile genau muss ich diese Einnahmen eintragen?

    Hier noch ein paar Infos, die vielleicht wichtig sind:
    • Einen Gewerbeschein habe ich nicht.
    • Ich führe eine genaue Excel-Tabelle mit allen Artikeln, Preisen und Daten.
    • Bei den Produkten handelt es sich zu ca. 3/4 um Nahrungsergänzungsmittel und der Rest sind nützliche Dinge wie z.B. eine Gardine.

    Ich hatte gelesen, dass die Frist Ende Juni abläuft und bin daher etwas in Sorge. Da ein Steuerberater für mich finanziell leider nicht infrage kommt, hoffe ich sehr auf euer Wissen.

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

    #3
    Leistungen der Grundsicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG). Wenn Du eine Erwerbsminderungsrente bekommst, die mit der Grundsicherung aufgestockt wird, solltest Du aber den Bescheinigungsabruf nutzen, um evtl. steuerpflichtige Rentenzahlungen richtig zu erfassen.

    Der Sachwert der Waren, die Dir Amazon zur Bewertung überlassen hat, kann in der Anlage SO unter "Leistungen" erklärt werden. Ich bin auch Produkttester und habe mir bei Amazon die Jahresübersicht heruntergeladen und davon 50% als Sachbezug angesetzt (im Text: 50% des VK als Sachbezug). Das hat das Finanzamt bei mir für 2024 akzeptiert.

    Es ist eher unwahrscheinlich, dass Du am Ende Einkommensteuer zu zahlen hast, wenn Du Grundsicherung bekommst. Vermutlich bist Du nicht einmal zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es schadet aber auch nichts, sie abzugeben - jedenfalls kann man Dir dann nicht vorwerfen, Du hättest irgendwas verschwiegen.

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      #4
      Ach ja, hier noch mal die Basics: Du meldest Dich bei ELSTER an und startest eine neue Einkommensteuererklärung für 2024. Du führst den Bescheinigungsabruf durch, das fügt ggf. auftomatisch die Anlage R bei. Du fügst manuell die Anlage SO bei und machst den entsprechenden Eintrag unter "Leistungen". Dann kannst Du die Proberechnung machen und vermutlich wird ein "0-Bescheid" dabei herauskommen. Dann die Erklärung an das Finanzamt absenden.

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