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    Antwortzeit auf sonstige Nachricht an das Finanzamt

    Mein Finanzamt kann mir telefonisch und am Auskunftsschalter meine Fragen nicht beantworten.
    Ich habe deshalb die Nachrichtenfunktion von Mein Elster wie angeraten genutzt, bin verpflichtet für 2024 eine ESt-Erklärung bis Ende Juli abzugeben.
    Wie lange dauert es nach eurer Erfahrung, bis ich per Nachricht in MeinElster von FA eine Antwort erwarten kann?

    #2
    Auf welche Art Antwort wartest Du denn?

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      #3
      Es geht um eine Fotovoltaikanlage Baujahr 2009, für die die Afa-Abschreibemöglichkeiten seit Anfang 2022 rückwirkend gestrichen wurden. Gefragt habe ich, ob ich die Erträge aus der Anlage überhaupt noch in der Einkommensteuer-Erklärung für 2024 angeben muß und eine Umsatzsteuererklärung abgeben kann / muß? Meine Wiso-Steuersoftware verneint beides. Aber das Finanzamt war in den vergangenen Jahren immer öfter auch noch trotz Widerspruch anderer Meinung als die Software...

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        #4
        Ach so, Du hast eine Frage ans Finanzamt gestellt, und möchtest wissen, wie schnell die beantwortet werden wird, wenn ich Dich richtig verstehe.

        Ja, kommt halt drauf an ... Auslastung des Finanzamts, Auslastung der zuständigen Stelle, Bearbeiter vielleicht gerade in Urlaub etc.

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          #5
          Es gibt für die FÄ also keine amtliche Vorgabe, daß Anfragen innerhalb einer Woche /zwei Wochen (einer bestimmten Frist) beantwortet worden sein müssen?

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            #6
            Es gibt für die FÄ also keine amtliche Vorgabe, daß Anfragen innerhalb einer Woche /zwei Wochen (einer bestimmten Frist) beantwortet worden sein müssen?
            So ist es !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Nein, solche Vorgaben gibt es nicht. Natürlich können sie das nicht unbegrenzt liegen lassen. Ich würde vielleicht nach drei Wochen mal vorsichtig nachfragen.

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                #8
                Ach du liebe Zeit- dann Gute Nacht. - und an euch vielen Dank für die Auskunft.

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                  #9
                  Schau dir mal § 3 Nr. 72 EstG an und § 19 Absatz 2 UStG, da findest du die Antworten auf deine Fragen
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    Wieso hat sich Deine Frage eigentlich erst ab 2024 gestellt und nicht schon ab 2022 oder 2023 ?

                    Habe mal den nicht so aussagekräftigen Betreff geändert.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Hallo Jens11 !

                      *****
                      Mein Finanzamt kann mir telefonisch und am Auskunftsschalter meine Fragen nicht beantworten.
                      sorry, aber diese Behauptung ist, zumindest für Baden-Württemberg, "völliger Nonsens" - entweder Sie haben die falschen Leut beim Finanzamt an der Strippe gehabt, oder Sie haben Ihre Fragen falsch gestellt !

                      zumindest in Baden-Württemberg erhält man diesbezüglich natürlich und selbstverständlich vollumfängliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage !

                      *****
                      Außerdem: "Wer lang fragt geht lang irr" !

                      unnütze Fragen dem Finanzamt stellen bedeutet, dass die noch weniger Zeit haben zur Beantwortung nützlicher Fragen - und die Warteschlange wird länger und lääänger und läääääänger ...

                      Deshalb:
                      - einfach eine ESt-Erklärung abgeben und dort im Freitextfeld dem Finanzamt mitteilen: "Aufgrund Steuerbefreiung keine Gewinnermittlung für PV-Anlage mehr erstellt" oder so ähnlich!
                      - und dort auch reinschreiben, falls es tatsächlich so ist (!), also der Netzbetreiber, der Ihnen den erzeugten Strom bezahlt, Ihnen keine (!) Umsatzsteuer mehr überweist: "wegen Anwendung Kleinunternehmerregelung wird keine USt-Erklärung mehr abgegeben" !

                      *****
                      außerdem würde ich "allgemeine steuerliche Fragen" nicht hier im Forum stellen - hier herrscht "Beratungsverbot" !

                      sondern mal hier auf die Suche gehen: https://www.steuerchatbot.de/konsens.html

                      oder im Internet, da findet man dann recht easy folgenden Volltreffer: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...e-steuerregeln



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                        #12
                        Ich wusste gar nicht, dass man ueber MeinElster auch Fragen an das Finanzamt schicken kann. Meines Wissens ist das nur ein einseitiger Nachrichtenkanal - also man schickt dem Finanzamt eine Nachricht - und keine Fragen. Diese stellt man entweder persoenlich bei seinem Finanzbeamten oder stellt sie einem Steuerberater - und oftmals erhaelt man auch in diesem Forum eine passende Antwort. ;-)
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Seit ich die Anlage habe, hat das FA nur gegen die Angaben meiner Software entschieden - trotz wiederholter Widersprueche (Zwang zur linearen AfA statt degressiven lt. Steuertipps-Software) immer wiéder in den folgenden Jahren. Da ich kein Prozeßhansel bin und das Gerichtsverfahren bei mir nicht wie bei anderen kostenlos wäre, blieb es also bei den m. E. fehlerhaften Entscheiden, außerdem gibt es auch noch ein Leben außerhalb der Einkommensteuer- und USt-Erklärung und ich hatte nicht ewig Zeit dafür..
                          Ich bins jetzt leid, ohne Erfolg die Arbeit des FA zu erledigen und ihnen immer wieder erfolglos zu erklären, wies lt. Steuersoftw<are richtig wäre.
                          Auf meine ElsterAnfrage bei MeinElster, was ich nun zu tun hätte, erhielt ich aber erfreulicherweise heute vom FA einen Brief, ich muß keine GÜR mehr machen, bin aber beim FA als Regelunternehmer geführt und soll eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl mir lt. letztem Bescheid die Möglichkeit der AfA für die Anlage und die weiteren Ausgaben gestrichen wurden. Die Antwort des FA kam also erfreulich schnell - innerhalb von 2 Wochen - inhaltlich aber wieder mit Schreiberei und Fbl verbunden - also nix von der versprochenen Vereinfachung, statt dessen der Hinweis auf einen Steuerberater. Was soll das?
                          Wie die Umsatzsteuererklärung mit meiner WisoSteuersoftware zu schaffen ist, werde ich beim Herausgeber der Software erfragen,
                          Lt. www ist es für mich am günstigsten, gleichzeitig in der USt-Erklärung einen formlosen Antrag auf Kleinunternehmerregelung rückwirkend bis Anfang 2022 zu stellen (Anlage Bj u. Inbetriebnahme 2009, +8,43kW.bislang immer Regelbesteuerung, Verkauf des erzeugten Stromes und Selbstverbrauch des Tagesstrombedarfes im EF-Haus aus der Fotovolltaikanlage). ESt- u. USt-Erklärungen mit GÜR incl. linearer AfA machte ich bis 2022, dann wurde es alles noch verrückter und kein Mensch wußte im FA noch Bescheid, als ich nachfragte, es kamen nur noch schriftliche Bescheide,
                          Daß auch schon in der Vergangenheit Fehler vom FA gemacht wurden, ist mir klar, ich gehe davon aus, daß sich die Macher von Steuertipps und auch von wisoSteuer nicht irren.,ich komme aber ohne Gerichtsverfahren nicht gegen das FA an - und per Klage, das werde ich nicht tun., habe ohnehin schon Bluthochdruck... Mein Eindruck, das wissen die FÄ, darauf legen sie es an.
                          Steuerberater? - Ich finde es eine Schande, daß das FA rechtschaffenen Bürgern so etwas als Antwort anbietet. Jeder normalintelligente Bürger muß seine Steuererklärung selber erledigen können, sonst ist was faul im Staate. -
                          Schön, daß es auch noch FÄ mit kundigeren und erreichbaren Beamten gibt -- Gruß nach BW - persönlich Fragen bei seinem Finanzbeamten stelllen? - alle Türen sind dicht, die Infodame ist nur noch zum Abwimmeln da, verweist aufs www. auf Terminanmeldung, nur Formblätfter liegen aus usw. Terminanmeldung habe ich auch einmal genutzt - der Beamte hat auf Elster verwiesen - ich müsse meine Steuererklärung online abgeben, das wußte ich auch schon vorher. Wieder der Hinweis auf den Steuerberater.
                          So - Ich hoffe, alle Fragen von euch sind beantwortet. Danke und noch viel Spaß hier.


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                            #14
                            Meine Meinung nach ist auch bei WISO Steuer angekommen, dass so kleine PV-Anlagen seit 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer

                            befreit sind. An der Umsatzsteuer hat sich für Altanlagen natürlich nichts geändert, aber du hättest bei Inbetriebnahme 2009 schon ab 2015 in die

                            Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wechseln können. Es war allein deine Entscheidung, in der Regelbesteuerung zu bleiben.

                            Fehler deines Finanzamts kann ich jetzt nicht erkennen, auch die lineare AfA bis 2021 war korrekt, degressive AfA hätte von Anfang an

                            gemacht werden müssen, was du offenbar versäumt hast.
                            Zuletzt geändert von Charlie24; 14.06.2025, 12:02. Grund: Ergänzt
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo Jens11!

                              Seit ich die Anlage habe, hat das FA nur gegen die Angaben meiner Software entschieden - trotz wiederholter Widersprueche
                              Schon die Wortwahl ist falsch: Beim Finanzamt sind es Einsprüche, nicht Widersprüche!

                              (Zwang zur linearen AfA statt degressiven lt. Steuertipps-Software) immer wieder in den folgenden Jahren.
                              siehe die Antwort von Charlie24 - Gesetzestext lesen oder die ausführlichen Erläuterungen in WISO lesen oder den Elster-Steuerchat befragen https://www.steuerchatbot.de/konsens.html oder im Internet recherchieren!

                              Die Entscheidung, ob linear oder degressiv abgeschrieben wird - falls es überhaupt im Anschaffungsjahr eine Wahlmöglichkeit gibt - ist einmalig im Anschaffungsjahr zu treffen, und die gewählte Vorschrift gilt dann bis zur Verschrottung des Wirtschaftsgutes!

                              erhielt ich aber erfreulicherweise heute vom FA einen Brief, ich muß keine GÜR mehr machen, bin aber beim FA als Regelunternehmer geführt und soll eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl mir lt. letztem Bescheid die Möglichkeit der AfA für die Anlage und die weiteren Ausgaben gestrichen wurden.
                              Mann-o-Mann, sie "wurschteln" sich wie wild durch den Steuerdschungel und schmeißen auch wirklich alles was möglich ist in eine Kiste und völlig durcheinander!

                              Es ist keine "GÜR", sondern eine "EÜR" !

                              Was hat denn die Umsatzsteuererklärung mit der AfA im letzten Steuerbescheid zu tun ?

                              Was schreiben sie denn da, das Finanzamt hätte AfA und die weiteren Ausgaben gestrichen ?

                              statt dessen der Hinweis auf einen Steuerberater. Was soll das?
                              Das ist das Beste, was Sie für die Vergangenheit hätten machen können, um keine Steuern zu verschenken und Ihre Nerven zu schonen!

                              Und betreffs der anscheinend noch nicht gewählten Kleinunternehmerregelung auch jetzt noch für Sie der einzig richtige Weg!

                              also nix von der versprochenen Vereinfachung
                              bei Wahl der Kleinunternehmerregelung keine EÜR und keine USt-Erklärung mehr!

                              also wirklich: mehr Vereinfachung geht nun wirklich nicht!

                              Lt. www ist es für mich am günstigsten, gleichzeitig in der USt-Erklärung einen formlosen Antrag auf Kleinunternehmerregelung rückwirkend bis Anfang 2022 zu stellen
                              Auch hier wieder "nix verstehen" ... !

                              Solange Sie auf Ihre Stromerlöse Umsatzsteuer erhalten haben, geben Sie auch eine Umsatzsteuererklärung ab !

                              Vergessen Sie den Gedanken einer rückwirkenden diesbezüglichen Änderung !

                              Und dann wählen Sie für das laufende Jahr - als ab 01.01.2025 - und damit auch für die Zukunft die Kleinunernehmerregelung - und das müssen Sie natürlich nicht nur dem Finanzamt mitteilen, sondern auch dem Netzbetreiber, der Ihnen den Strom bisher mit Umsatzsteuer überwiesen hat - weil der zukünftig (bzw. rückwirkend ab 01.01.2025 duch Korrektur der VZ) dann ohne Umsatzsteuer auszahlt!

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