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Pflege des Vaters durch den Sohn

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    Pflege des Vaters durch den Sohn

    Hllo,
    ich habe Probleme bei diesem Thema mit der Anlage Außergewöhnliche Belastung.
    Der Vater hat Pflegestufe 3 und eine Behinderung von 80 %. Jetzt wird unter 3. 1.11 gefragt, wodurch gepflegt wird. Es ist aber hier Sohn und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner. Wie muß ich diesen Sachverhalt eintragen? Der Bereich Sohn ist hier gar nicht vorgegeben. Vielen Dank für eine Hilfe.

    #2
    Um wessen Steuererklärung geht es ? Um deine oder die des Vaters ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In deiner Steuererklärung bist du die Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        In der Steuererklärung bin ich der Sohn

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          #5
          Den Pflegpauschbetrag für den Vater kannst du aber nur in deiner Steuererklärung geltend machen. Anders GdB.

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            #6
            Zitat von max251198 Beitrag anzeigen
            In der Steuererklärung bin ich der Sohn
            Du gibst eine Steuererklärung nicht für Deinen Vater und Dich ab, sondern für Dich und evtl. Deinen Ehegatten. Du bist die Steuerpflichtige Person oder der Ehemann oder die Person A, oder vielleicht auch die Person B, nicht der Sohn, denn, wie gesagt, Vater und Sohn machen keine gemeinsame Steuererklärung.

            Du kannst im Hauptvordruck nachschauen, wo Dein Name eingetragen ist, z. B. bei Ehemann oder bei Person B.

            image.png

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              #7
              Um wessen Steuererklaerung geht es ? Um deine oder die des Vaters?
              Diese Frage hast du noch nicht beantwortet. Trotzdem empfehle ich dir mal die Informationen im folgenden Link nachlesen:
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Hallo max251198 ,

                HundKatzeMaus hat dir ja einen wunderbar zutreffenden Link empfohlen.

                Ich habe in einem anderen Thread auch schon mal geschrieben:
                der Pflegepauschbetrag ist für jemanden, der einen Pflegebedürftigen in seinem Haushalt pflegt.
                Du musst dabei sicherlich nachweisen, dass der zu Pflegende pflegebedürftig war und du ihn in deinem Haushalt gepflegt hast!

                Gruß - Hans​

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                  #9
                  dass der zu Pflegende pflegebedürftig war und du ihn in deinem Haushalt gepflegt hast!​
                  Auch im Haushalt des Vaters wäre die Pflege möglich.

                  Solange der TE nicht kapiert, dass er in seiner eigenen Steuererklärung die Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A ist,

                  kommen wir nicht weiter.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo Charlie,

                    das sehe ich auch so, denn das ist ja elementar!

                    Gruß - Hans

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                      Diese Frage hast du noch nicht beantwortet
                      Das glaub ich aus seiner Antwort doch eindeutig entnehmen zu können:

                      Zitat von max251198 Beitrag anzeigen
                      In der Steuererklärung bin ich der Sohn

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,


                        Das glaub ich aus seiner Antwort doch eindeutig entnehmen zu können​
                        Was soll daran denn eindeutig sein?
                        In der Steuererklärung ist man wohl niemals der Sohn. In seiner eigenen ist man die steuerpflichtige Person, und in der des Vaters ist man gar nicht enthalten (bzw. nur am Rande, etwa bei Unterhalt, Anlage Kind oder haushaltsnahen Dienstleistungen).

                        Mir ist jedenfalls überhaupt nicht klar, wer hier was eintragen möchte, und wo/bei wem.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          Also noch einmal. Ich bin der Sohn und ich Pflege meinen Vater. Dieser hat Pflegestufe 4 und hat eine Schwerbehinderung von 80 %. Wie mache ich den Pflegeaufwand in der Steuererklärung geltend, der unentgeltlich gemacht wurde.

                          Kommentar


                            #14
                            Mir ist jedenfalls überhaupt nicht klar, wer hier was eintragen möchte, und wo/bei wem.​
                            Nachdem ich den Eröffnungsbeitrag mehrfach gelesen und mir die Anlage agB angesehen hatte, kann es m. E. nur um die Steuererklärung des Sohns gehen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Genau, das ist richtig

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