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Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen und Anlage Vorsorgeaufwand

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    Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen und Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo zusammen,

    kürzliche habe ich meine Steuererklärung 2023 gemacht (ja, ich bin spät dran). Dabei habe ich auch die Bescheinigungen importieren lassen etc. Das besondere an dem Jahr: Durch eine Tariferhöhung bin ich aus der Versicherungspflicht rausgefallen und habe mich freiwillig gesetzlich versichert.

    Elster hat mir für das Jahr eine Steuerrückzahlung von 4.400 Euro errechnet. Das hat mich erstmal verwundert, da ich normalerweise eher so 2.200 Euro zurückbekomme, aber ich dachte, dass es bestimmt mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung zusammenhängt.

    Jetzt habe ich den vorläufigen Bescheid erhalten: Ich soll eine Rückzahlung von 2.100 Euro erhalten.
    In der Begründung heißt es: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).​
    Den Satz lese ich jedesmal, aber diesmal macht er mich in Verbindung mit der großen Differenz stutzig. Gerade weil Elster sonst immer nah am Ergebnis war (mal 100 Euro mehr oder weniger als der Bescheid).

    Ich habe jetzt rumprobiert und anscheinend berücksichtigt Elster die Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand voll, der Steuerbescheid aber gar nicht. Habe ich da ein Häkchen vergessen? Ist das ein Fehler von Elster? Von mir? Oder vom Finanzamt?
    Zuletzt geändert von Soron; 13.06.2025, 15:17.

    #2
    Wenn Du aus der Versicherungspflicht herausgefallen bist aber weiterhin freiwillige Beiträge zur GKV zahlst bekommst Du einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers (etwas weniger als die Hälfte der Beiträge). Dieser muss in Zeile 34 / 36 und wurde wahrscheinlich vom FA aufgrund der Meldung des Arbeitgebers berücksichtigt.

    Bei Beiträgen zur GKV und zur PV von mehr als 1.900 € (bei gem. Veranlagung 3.800 €) scheidet der Abzug weiterer sonstiger Vorsorgeaufwendungen aus, das steht dann auch als Textbaustein im Bescheid.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 13.06.2025, 15:45.

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      #3
      Dabei habe ich auch die Bescheinigungen importieren lassen etc.
      Dann wären aber auch die steuerfreien AG-Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gemäß Lohnsteuerbescheinigung importiert worden.

      Deshalb ist die Abweichung im ersten Moment nicht erklärbar. Die AG-Zuschüsse werden in die Zeilen 34 und 36 der Anlage Vorsorgeaufwand

      ausgegeben. Das lässt sich nachprüfen, wenn du die Daten aus der übermittelten Erklärung in einen neuen Entwurf übernimmst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Dann wären aber auch die steuerfreien AG-Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gemäß Lohnsteuerbescheinigung importiert worden.

        Deshalb ist die Abweichung im ersten Moment nicht erklärbar. Die AG-Zuschüsse werden in die Zeilen 34 und 36 der Anlage Vorsorgeaufwand

        ausgegeben. Das lässt sich nachprüfen, wenn du die Daten aus der übermittelten Erklärung in einen neuen Entwurf übernimmst.
        Die sind drin: 4874 und 965 Euro. Die finde ich auch als Summe sowohl in der Elster-Berechnung als auch im Bescheid.

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          #5
          Hast Du in Zeile 49 irgendwas eingetragen? Das wäre dann falsch.

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            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Wenn Du aus der Versicherungspflicht herausgefallen bist aber weiterhin freiwillige Beiträge zur GKV zahlst bekommst Du einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers (etwas weniger als die Hälfte der Beiträge). Dieser muss in Zeile 34 / 36 und wurde wahrscheinlich vom FA aufgrund der Meldung des Arbeitgebers berücksichtigt.

            Bei Beiträgen zur GKV und zur PV von mehr als 1.900 € (bei gem. Veranlagung 3.800 €) scheidet der Abzug weiterer sonstiger Vorsorgeaufwendungen aus, das steht dann auch als Textbaustein im Bescheid.
            Ah, danke. Das war's anscheinend. Der Arbeitgeberzuschuss steht in 34 und 36 ordentlich drin. Aber ich habe übesehen, dass ich in 21 noch was eintragen muss.

            Muss ich mir für 2024 merken.

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              #7
              Die sind drin: 4874 und 965 Euro. Die finde ich auch als Summe sowohl in der Elster-Berechnung als auch im Bescheid.
              OK ! Hast du eventuell Weitere Vorsorgeaufwendungen (z. B. Haftpflicht- oder Unfallversicherungen) geltend gemacht und in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand

              fälschlich Nein ausgewählt oder wurden die Beiträge zur GKV versehentlich doppelt erfasst ? Also in den Zeilen 11 und 13 und 16 und 18 ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Aber ich habe übesehen, dass ich in 21 noch was eintragen muss.
                Nein, das stimmt nicht ! Du bist doch kein Rentner. Die AG-Zuschüsse gehören nur in die Zeilen 34 bzw. 36 der Anlage Vorsorgeaufwand
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Soron Beitrag anzeigen

                  Ah, danke. Das war's anscheinend. Der Arbeitgeberzuschuss steht in 34 und 36 ordentlich drin. Aber ich habe übesehen, dass ich in 21 noch was eintragen muss.

                  Muss ich mir für 2024 merken.
                  NEIN, das war ein Fehler von mir den ich inzwischen berichtigt habe. In Zeile 21 kommt bei Dir nichts, die Beträge stehen nur in Zeile 34 / 36.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    OK ! Hast du eventuell Weitere Vorsorgeaufwendungen (z. B. Haftpflicht- oder Unfallversicherungen) geltend gemacht und in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand

                    fälschlich Nein ausgewählt oder wurden die Beiträge zur GKV versehentlich doppelt erfasst ? Also in den Zeilen 11 und 13 und 16 und 18 ?
                    Ok. Ich korrigiere. Das war's. Da war es tatsächlich doppelt erfasst. Danke nochmal.

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