Hallo zusammen,
kürzliche habe ich meine Steuererklärung 2023 gemacht (ja, ich bin spät dran). Dabei habe ich auch die Bescheinigungen importieren lassen etc. Das besondere an dem Jahr: Durch eine Tariferhöhung bin ich aus der Versicherungspflicht rausgefallen und habe mich freiwillig gesetzlich versichert.
Elster hat mir für das Jahr eine Steuerrückzahlung von 4.400 Euro errechnet. Das hat mich erstmal verwundert, da ich normalerweise eher so 2.200 Euro zurückbekomme, aber ich dachte, dass es bestimmt mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung zusammenhängt.
Jetzt habe ich den vorläufigen Bescheid erhalten: Ich soll eine Rückzahlung von 2.100 Euro erhalten.
In der Begründung heißt es: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Den Satz lese ich jedesmal, aber diesmal macht er mich in Verbindung mit der großen Differenz stutzig. Gerade weil Elster sonst immer nah am Ergebnis war (mal 100 Euro mehr oder weniger als der Bescheid).
Ich habe jetzt rumprobiert und anscheinend berücksichtigt Elster die Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand voll, der Steuerbescheid aber gar nicht. Habe ich da ein Häkchen vergessen? Ist das ein Fehler von Elster? Von mir? Oder vom Finanzamt?
kürzliche habe ich meine Steuererklärung 2023 gemacht (ja, ich bin spät dran). Dabei habe ich auch die Bescheinigungen importieren lassen etc. Das besondere an dem Jahr: Durch eine Tariferhöhung bin ich aus der Versicherungspflicht rausgefallen und habe mich freiwillig gesetzlich versichert.
Elster hat mir für das Jahr eine Steuerrückzahlung von 4.400 Euro errechnet. Das hat mich erstmal verwundert, da ich normalerweise eher so 2.200 Euro zurückbekomme, aber ich dachte, dass es bestimmt mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung zusammenhängt.
Jetzt habe ich den vorläufigen Bescheid erhalten: Ich soll eine Rückzahlung von 2.100 Euro erhalten.
In der Begründung heißt es: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Den Satz lese ich jedesmal, aber diesmal macht er mich in Verbindung mit der großen Differenz stutzig. Gerade weil Elster sonst immer nah am Ergebnis war (mal 100 Euro mehr oder weniger als der Bescheid).
Ich habe jetzt rumprobiert und anscheinend berücksichtigt Elster die Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand voll, der Steuerbescheid aber gar nicht. Habe ich da ein Häkchen vergessen? Ist das ein Fehler von Elster? Von mir? Oder vom Finanzamt?
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