Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gutschrift + Stornorechnung UStVA

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gutschrift + Stornorechnung UStVA

    Guten Abend,
    bin mir unsicher, wie man eine von sich aus ausgestellte Gutschrift sowie eine Korrektur/Stornorechnung in der UStVA anzugeben hat.
    Ich hoffe, es kann jemand weiterhelfen!

    Gutschrift

    Musste diese ausstellen, da Fehler in Ursprungsrechnung.
    Die Gutschrift bezieht sich auf Leistungsdatum des 1. Quartals.
    Muss ich daher eine berichtigte Anmeldung fürs 1.Q abgeben?

    Gebe ich die Gutschrift dann als negative Einnahme an, damit es sich mit der bereits positiv angegeben Ursprungsrechnung ausgleicht?

    Korrektur/Stornorechnung

    Gibt man eine Korrekturrechnung (mit negativem Betrag) als positive Einnahme aber dann als negativen Betrag bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen an?
    Oder wie wird das gehandhabt?


    Liebe Grüße


    #2
    Zitat von Aton Beitrag anzeigen
    Gibt man eine Korrekturrechnung (mit negativem Betrag) als positive Einnahme aber dann als negativen Betrag bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen an?
    Eine Rechnung ist keine Einnahme. Davon mal abgesehen, dass nicht klar ist, wer die Rechnung überhaupt ausgestellt hat, also ob Du Aussteller oder Empfänger bist.

    Ich vermute mal dass Du nach vereinbarten Entgelten versteuerst (=Soll-Versteuerung).

    Kommentar


      #3
      Beides, Gutschrift und Stornorechnung, wurde von mir ausgestellt. Es geht nur um die korrekte Abgabe meiner UStVA. Soll-Versteuerung, ja. Entschuldige, ich meinte, ob ich die Gutschrift als negativen steuerpflichtigen Umsatz angeben muss.

      Und wie man das Ganze mit einer Stornorechnung, die ja auch Umsatzsteuer enthält, handhaben muss.


      Kommentar


        #4
        Gutschrift im Sinn des Umsatzsteuergesetzes ist quasi eine Rechnung, die aber nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger erstellt wird. Das kommt z. B. bei Handelsvertretern oft vor. Die schicken also keine Rechnung an die Firma, für die sie unterwegs sind, sondern erhalten von dieser Firma eben eine Gutschrift ihrer Leistungen.

        Ich hab zwar durchaus grob verstanden, in welchem Sinn Du das Wort verwendet hast. Aber was ist für Dich der Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Storno-Rechnung? Was ist der Zweck der beiden? Beides bedeutet doch, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer - der Nettopreis also - rückwirkend geändert hat und der Leistungsempfänger wieder einen Teil seiner Zahlung oder sogar alles zurück bzw. gutgeschrieben bekommt. Warum unterscheidest Du zwischen den beiden Begriffen?

        Kommentar


          #5
          Danke erstmal für deine Mühe. Ich unterscheide zwischen den beiden Begriffen, weil ich bei der Gutschrift den Betrag tatsächlich zurück überweisen musste. Ich hatte ursprünglich eine Rechnung für meine Leistung erstellt, die eine falsche Rechnungsnummer enthielt.
          Da der Leistungsempfänger beim Bemerk des Fehlers die Rechnung schon beglichen hatte, musste ich ihnen eine Gutschrift erstellen.

          Die Korrektur/Stornorechnung ist für mich etwas anderes, da der Betrag noch nicht an mich überwiesen wurde und ich eine fälschliche/fehlerhafte Rechnung damit korrigiere/storniere.

          Ich hatte bisher keinen der beiden Fälle und kann mir einfach nicht vorstellen, dass man Gutschriften/Stornorechnungen die ja auch Umsatzsteuer enthalten, selbst wenn negativ, dann in der UStVA einfach ignorieren kann.

          Kommentar


            #6
            Das hätte man wohl mit einer neuen Rechnung machen können, in der die ursprüngliche für ungültig erklärt wird und der Rechnungsbetrag neu in Rechnung gestellt wird.

            Aber egal, ein Storno wird genauso behandelt wie die ursprüngliche Rechnungstellung, nur mit umgekehrten Vorzeichen. Und das, was Du Stornorechnung nennst, ist eine ganz normale Rechnung und ist auch dementsprechend zu berücksichtigen.

            Kommentar


              #7
              Ich erkundige mich dann einfach nochmal wie man es in der UStVA behandeln muss. Vielen Dank!

              Kommentar

              Lädt...
              X