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ESt 1 B -2024: Nachzahlungen der Mieter - wo eintragen?

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    ESt 1 B -2024: Nachzahlungen der Mieter - wo eintragen?

    Hallo Zusammen,

    ich bin Vermieter eines MFH und bin bei der 2024er Steuererklärung etwas unschlüssig. Von der Hausverwaltung habe ich bei den Einnahmen folgende Übersicht erhalten (fiktive Zahlen):

    Einnahmen Gesamt
    Miete: 90.000€ (eingegeben in Zeile 13)
    Garagen: 3.000€ (eingegeben in Zeile 16)
    Betriebskosten: 30.000€ (eingegeben in Zeile 20)
    Heizkosten: 6.000€ (eingegeben in Zeile 20)
    Guthaben/Nachzahlungen (Bewohner): 8.000€ (eingegeben in Zeile 21)
    Summe: 137.000€

    Meine Frage hierzu ist kurz: Habe ich die erhaltenen Guthaben der Mieter, die über das Jahr zu wenig Betriebs- und Heizkosten gezahlt haben i.H.v. 8.000€ korrekt in der Zeile 21 verbucht, oder gehören diese woanders (wann ja, wo?)?

    Vielen Dank an euch schonmal vorab!

    #2
    Die Zeilennummern betreffen alle die Anlage V!

    Nebenkostennachzahlungen und -erstattungen in Zeile 21 ist richtig. Guthaben, die die Mieter zurückerhalten, sind mit einem Minuszeichen zu versehen.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      da wir das MFH in einer GbR halten, machen wir eben vorab die Erklärung mit dem Formular Est 1b, aus dessen finalem Bescheid dann die individuellen Erträge in Anlage V der jeweiligen persönlichen Einkommenssteuererklärungen fließen.

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        #4
        ... aus dessen finalem Bescheid dann die individuellen Erträge in Anlage V der jeweiligen persönlichen Einkommenssteuererklärungen fließen.
        Falsch, der jeweilige anteilige Überschuss aus einer Grundstücksgemeinschaft ist seit 2023 in der Anlage V-Sonstige zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Falsch, der jeweilige anteilige Überschuss aus einer Grundstücksgemeinschaft ist seit 2023 in der Anlage V-Sonstige zu erklären.
          Ah ok, danke.
          Aber rechnerisch bzw im Ergebnis macht es keinen Unterschied ob die individuellen Überschüsse in Anlage V oder Anlage V Sonstige erklärt werden, oder?​

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            #6
            Aber rechnerisch bzw im Ergebnis macht es keinen Unterschied...
            Natürlich nicht ! Die Anlage V ist aber nur bei der ESt 1 B der GbR auszufüllen. In der persönlichen Einkommensteuererklärung sind keine Angaben

            zum Objekt zu machen, da sind nur der Name der GbR und deren Steuernummer einzutragen und natürlich der eigene Anteil am Überschuss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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