Guten Tag,
ich habe sowohl ein inländisches, als auch ein italienisches Einkommen gehabt.
In der Anlage N AUS habe ich meinen italienischen Bruttoarbeitslohn unter Zeile 33 "Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist" und Zeile 45 "verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) × Auslandsarbeitstage (Zeile 44) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 43) = verbleibender ausländischer Arbeitslohn" eingetragen.
Muss ich meinen inländischen Bruttoarbeitslohn unter Zeile 32 "Bruttoarbeitslohn laut Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung" eintragen oder ist damit etwas anderes gemeint?
Und wenn ja, kommt folgende Fehlermeldung:
"Der bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (1. Anlage N-AUS Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
Kann mir jemand damit weiterhelfen?
Vielen Dank
ich habe sowohl ein inländisches, als auch ein italienisches Einkommen gehabt.
In der Anlage N AUS habe ich meinen italienischen Bruttoarbeitslohn unter Zeile 33 "Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist" und Zeile 45 "verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) × Auslandsarbeitstage (Zeile 44) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 43) = verbleibender ausländischer Arbeitslohn" eingetragen.
Muss ich meinen inländischen Bruttoarbeitslohn unter Zeile 32 "Bruttoarbeitslohn laut Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung" eintragen oder ist damit etwas anderes gemeint?
Und wenn ja, kommt folgende Fehlermeldung:
"Der bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (1. Anlage N-AUS Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
Kann mir jemand damit weiterhelfen?
Vielen Dank
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