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    #16
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn du das für korrekt hältst dann kann ich dir auch nicht weiter helfen.
    Jedenfalls hab‘ ich meine Rechtsauffassung hier und schon zig mal woanders dargelegt (nämlich, dass man es nicht muss).

    Stefan
    Ok, Steuerklärung ist jetzt eh schon raus. Aber Fazit und für die Zukunft: übersteigen die Kapitalerträge insgesamt nicht den Pauschbetrag muss ich sie nicht angeben. Egal ob Inland oderAusland. Richtig so?

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      #17
      Jedenfalls hab‘ ich meine Rechtsauffassung hier und schon zig mal woanders dargelegt (nämlich, dass man es nicht muss).
      Ich kenne deine Rechtsauffassung. M.E. spricht der Wortlaut von § 32d Abs. 3 Satz 1 und 3 EStG gegen deine Rechtsauffassung.

      Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. ...
      3Im Fall des Satzes 1 ist eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Absatz 2 durchzuführen.​


      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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