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Spenden sind Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben. Sie gehören also in die Einkommensteuererklärung. Bei Fällen mit gesonderter Feststellung können sie auch dort eingetragen werden.
Einkommensteuerlich ist das ja noch nachvollziehbar, denn es ist egal, ob Spenden vom berieblich zu versteuernden Gewinn der Anlage EÜR oder über die private Anlage Sonderausgaben absetzbar sind. Nicht egal ist es bei der Gewerbesteuer, weil der Gewerbeertrag um die vom Betrieb geleistete Spende zu hoch ist, weil Spenden keine Betriebsausgaben sind.. Falls der Hebesatz, wie anscheinend immer öfter (bei uns erfolgte erst kürzlich eine Anhebung von 380 % auf 420 %), mehr als 400 % beträgt, führt das zu einer höheren GewSt. Meines Erachtens dürften betriebliche Spenden deshalb nicht als "Privatentnehme" erfasst werden, sondern müssten als Betriebsausgabe gelten, für die es aber keine EÜR-Zeile gibt. Als Privatentnahme drohen sogar noch Überentnahmen bei der Anlage SZ. Also ein doppelter Nachteil: Mehr GewSt und höhere Einnahmen wg. Überentnahme. Sauerei !.
Und was hat das jetzt mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- zu tun ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Äääh ... ja viel, oder haben die Anlage EÜR und private Sonderausgaben etwa nichts damit zu tun ? Im übrigen habe ich mir erlaubt, Elster zu kritisieren. Das kommt bei dir wohl nicht gut an.
Zuletzt geändert von Taunusmann; 20.06.2025, 15:14.
Im übrigen habe ich mir erlaubt, Elster zu kritisieren. Das kommt bei dir wohl nicht gut an.
Steuerrecht hat mit ELSTER nichts zu tun. In diesem Forum geht es um ELSTER. Wer steuerrechtliche Vorschriften geändert haben will,
sollte seinen Abgeordneten schreiben, hier im Forum bringt das nichts.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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