Hallo Freunde, in Anbetracht der verbleibenden Zeit muß ich meine ESt-Erklärung 2024 jetzt fertig machen. Da ich den Freischaltcode zum Bescheinigungsabruf habe, wollte ich anhand der mitgelieferten Anleitung den Abruf starten, bin jedoch wieder hängen geblieben an der Stelle, wo man Aktionen auswählen muß - s.Bild -, die Auswahlmöglichkeit fehlt, und der Status steht auf Widerrufen. Wo kann ich den Code eingeben?
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Keine Ankündigung bisher.
Muß ich Renteneinkünfte eintragen, die auf dem Amtsweg mitgeteilt worden sind?
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Offensichtlich hast du den Antrag zum Bescheinigungsabruf für deine Frau widerrufen. Das lässt sich nicht rückgängig machen.
Du musst die Abrufberechtigung für sie neu beantragen, deine Frau erhält dann erneut einen Freischaltcode per Post.
Ich weiß nicht, welche Unterlagen du zur Rente deiner Frau hast. Die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung
wird im Betreff auch so genannt und hat nichts mit der Rentenbezugsmitteilung zu tun, die man bei Rentenanpassungen vom
Postrentendienst erhält. Ohne diese Information wirst du dich schwer tun, es sei denn, die Rente deiner Frau läuft erst seit 2023
oder 2024. Du kannst allerdings ausrechnen, wie hoch die Bruttorente deiner Frau im Jahr nach Rentenbeginn war und wie hoch
sie 2024 war. Die Differenz wäre der sogen. Rentenanpassungsbetrag. Der muss nämlich angegeben werden, sonst stimmt die
Steuerberechnung nicht. Bei Rentenbeginn 2023 oder 2024 gibt es noch keinen Rentenanpassungsbetrag.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
der Bescheinigsabfruf wird angestoßen wenn man eine neue Erklärung anlegt. Erst die Daten aus Vorjahr übernehmen. Dann kommt dann die Frage nach Bescheinigungen. Mit dem Bild das Du in #16 gezeigt hast, hat das nichts zu tun.
Du kannst die Daten aus den Bescheingungen auch manuell eintragen.
Hier gibt es eine Anleitung:
An alle mit Administratorrechten: Um die sich ständig hier im Forum wiederholenden Fragen, was man wo eintragen muss, zu reduzieren, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn "ganz vorne" unter "wichtig" hierzu folgende Links dauerhaft platziert werden würden: vorausgefüllte Steuererklärung" mitGruß Klaus
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Mit dem Bild das Du in #16 gezeigt hast, hat das nichts zu tun.
Der kann nicht mehr genehmigt werden. Bei meiner Frau steht unter Status genehmigt, nur dann funktioniert der Abruf.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo,
ich hätte sorgfältiger lesen sollen, vor meiner Antwort.
Die Gertrud habe ich überlesen.Zuletzt geändert von Gpswanderer; 16.07.2025, 23:15.Gruß Klaus
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