Guten Tag,
ich habe meine ESt immer auf Papier gemacht und für 2023 und 2024 entschieden Elster zu benutzen. Beide Jahre sind noch nicht abgegeben.
Bisher hatte ich eine positive Steuerrückzahlung. In der Papierversion fülle ich aus, was ich weiß und gebe es ab, das FA setzt um, was absetzbar ist. Elster hat ja eine Kontrollinstanz für Fehler, die ich mache und das bringt mich die Tage um den Verstand.
Nach jetzigem Stand, in der ich der Meinung bin, alles richtig angegeben zu haben, soll ich für je 2023 und 2024 ca. 2.500-3.000 € zurückzahlen. Das kann m.M.n. nicht sein und akzeptiere es auch nicht. Elster kritisiert Fehler in den Erhaltungsaufwendungen in der Vermietung.
Mein Ehemann und ich sind Angestellte und wohnen zur Miete. Wir haben 2021 das EG eines Hauses anderswo gekauft und vermieten es seit 2022. Das UG des Hauses wurde uns überschrieben. Mieteinnahmen für das EG sind 850 € pro Monat zzgl. 150 € für Nebenkosten, also erhalte ich mtl. 1.000 € als Einnahmen.
Erhaltungsaufwendungen verrechnen wir vom Konto, wo die Miete eingeht. Dort gehen zusätzlich 400 € mtl. weg zur Tilgung eines Immobilien-Kredits von 60.000 €.
Erhaltungsaufwendungen waren bisher nur kleine wie Heizungswartung, verstopfte Dachrinne. In 2024 waren es z.B. zwei Rechnungen von insg. ca. 535 €. Mit Belegen der Rechnung kann ich die Summe der Arbeitszeit von 324 € in „Anlage V - 10 - 2024 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen“ als "abzugsfähige Werbungskosten" angeben, richtig? Wären sie dann direkt zuzuordnen oder verhältnismäßig?
Elster kritisierte, dass in „Anlage V - 18 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte“ der jeweilige Anteil nicht angegeben wurde. Muss ich denn die Summe aufteilen auf uns beide? Die Einnahmen aus der Vermietung gehen ja auf ein Konto, das uns beiden gehört. Oder was hat es mit der Aufteilung auf sich?
Letzten Herbst gab es eine große Maßnahme (Isolierung feuchter Wände) im UG, weswegen das Mauerwerk aufgegraben wurde etc. Rechnung von ca. 10.000 €. Das kommt als Erhaltungsaufwand in „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - 3 Handwerkerleistungen“. Nun ist es so, dass die Reparatur 2024 stattfand, es auch 2024 eine Anzahlung gab, aber erst Anfang 2025 die Rechnung erstellt wurde und der Rest bezahlt wurde. Das kann doch dann 2024 trotzdem zugeordnet werden, oder?
Ich habe wahrscheinlich noch mehr Fragen, aber für den Anfang reicht es (mir).
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Philip
ich habe meine ESt immer auf Papier gemacht und für 2023 und 2024 entschieden Elster zu benutzen. Beide Jahre sind noch nicht abgegeben.
Bisher hatte ich eine positive Steuerrückzahlung. In der Papierversion fülle ich aus, was ich weiß und gebe es ab, das FA setzt um, was absetzbar ist. Elster hat ja eine Kontrollinstanz für Fehler, die ich mache und das bringt mich die Tage um den Verstand.
Nach jetzigem Stand, in der ich der Meinung bin, alles richtig angegeben zu haben, soll ich für je 2023 und 2024 ca. 2.500-3.000 € zurückzahlen. Das kann m.M.n. nicht sein und akzeptiere es auch nicht. Elster kritisiert Fehler in den Erhaltungsaufwendungen in der Vermietung.
Mein Ehemann und ich sind Angestellte und wohnen zur Miete. Wir haben 2021 das EG eines Hauses anderswo gekauft und vermieten es seit 2022. Das UG des Hauses wurde uns überschrieben. Mieteinnahmen für das EG sind 850 € pro Monat zzgl. 150 € für Nebenkosten, also erhalte ich mtl. 1.000 € als Einnahmen.
Erhaltungsaufwendungen verrechnen wir vom Konto, wo die Miete eingeht. Dort gehen zusätzlich 400 € mtl. weg zur Tilgung eines Immobilien-Kredits von 60.000 €.
Erhaltungsaufwendungen waren bisher nur kleine wie Heizungswartung, verstopfte Dachrinne. In 2024 waren es z.B. zwei Rechnungen von insg. ca. 535 €. Mit Belegen der Rechnung kann ich die Summe der Arbeitszeit von 324 € in „Anlage V - 10 - 2024 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen“ als "abzugsfähige Werbungskosten" angeben, richtig? Wären sie dann direkt zuzuordnen oder verhältnismäßig?
Elster kritisierte, dass in „Anlage V - 18 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte“ der jeweilige Anteil nicht angegeben wurde. Muss ich denn die Summe aufteilen auf uns beide? Die Einnahmen aus der Vermietung gehen ja auf ein Konto, das uns beiden gehört. Oder was hat es mit der Aufteilung auf sich?
Letzten Herbst gab es eine große Maßnahme (Isolierung feuchter Wände) im UG, weswegen das Mauerwerk aufgegraben wurde etc. Rechnung von ca. 10.000 €. Das kommt als Erhaltungsaufwand in „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - 3 Handwerkerleistungen“. Nun ist es so, dass die Reparatur 2024 stattfand, es auch 2024 eine Anzahlung gab, aber erst Anfang 2025 die Rechnung erstellt wurde und der Rest bezahlt wurde. Das kann doch dann 2024 trotzdem zugeordnet werden, oder?
Ich habe wahrscheinlich noch mehr Fragen, aber für den Anfang reicht es (mir).
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Philip
Kommentar