Hallo zusammen,
für die geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG gibt es in Elster in der EÜR für 2024 die Zeile 35 "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter". Doch was ist mit Betriebsausgaben, die unter 250 Euro liegen bzw. keine geringwertigen Wirtschaftsgüter sind? Wo werden diese in der EÜR eingetragen?
Ein Beispiel hierfür wäre ein Kamera-Stativ für 50 €. Dieses ist (sinnvoll) nur mit anderen Gegenständen nutzbar (Kamera, Smartphone, Tonaufnahmegerät). Es ist entsprechend nicht eigenständig nutzbar, und damit kein geringwertiges Wirtschaftsgut. Wo wird sinnvollerweise die Betriebsausgabe für das Stativ in der EÜR von ElsterOnline erfasst? Vermutlich bei den Arbeitsmitteln in Zeile 49? Sonst gäbe es wohl nur noch "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten" in Zeile 26, wobei das nicht so gut passt. Wie handhabt Ihr das?
Danke und viele Grüße
für die geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG gibt es in Elster in der EÜR für 2024 die Zeile 35 "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter". Doch was ist mit Betriebsausgaben, die unter 250 Euro liegen bzw. keine geringwertigen Wirtschaftsgüter sind? Wo werden diese in der EÜR eingetragen?
Ein Beispiel hierfür wäre ein Kamera-Stativ für 50 €. Dieses ist (sinnvoll) nur mit anderen Gegenständen nutzbar (Kamera, Smartphone, Tonaufnahmegerät). Es ist entsprechend nicht eigenständig nutzbar, und damit kein geringwertiges Wirtschaftsgut. Wo wird sinnvollerweise die Betriebsausgabe für das Stativ in der EÜR von ElsterOnline erfasst? Vermutlich bei den Arbeitsmitteln in Zeile 49? Sonst gäbe es wohl nur noch "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten" in Zeile 26, wobei das nicht so gut passt. Wie handhabt Ihr das?
Danke und viele Grüße