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Antrag auf Verlängerung der Frist für ESt-Erklärung - Bestätigung der Bewilligung?

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    Antrag auf Verlängerung der Frist für ESt-Erklärung - Bestätigung der Bewilligung?

    Hallo,

    ich habe aufgrund fehlender Unterlagen, die ich erst nach Ablauf der offiziellen Einreichungsfrist erhalten werde, einen Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist für die Einkommensteuererklärung via MeinELSTER gestellt. Ich habe alles korrekt ausgefüllt und anschließend direkt eine Versandbestätigung im Postfach von MeinELSTER erhalten.

    Nun ist meine Frage: Bestätigung: Erhalte ich eine Bestätigung über MeinELSTER, falls der Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist für die Einkommensteuererklärung bewilligt wurde, oder gilt er als bewilligt, wenn ich nichts mehr höre?

    Beim letzten Schritt in MeinELSTER habe ich "Maschinelle Bearbeitung" ausgewählt.

    #2
    Zitat von Bioscientist Beitrag anzeigen
    Beim letzten Schritt in MeinELSTER habe ich "Maschinelle Bearbeitung" ausgewählt.
    Wo kann man das auswählen?

    Normalerweise wird man bei Gewährung der Fristverlängerung nicht darüber informiert.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Normalerweise wird man bei Gewährung der Fristverlängerung nicht darüber informiert.
      Und wenn eine Rückmeldung kommt, dann sicher nicht über Mein Elster.

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        #4
        Ich habe die Bewilligung letztes Jahr per normaler Briefpost bekommen.

        Manchmal aber auch gar nichts (da hatte ich aber auch nur eine "stillschweigende Fristverlängerung" per normaler E-Mail beantragt - das sollte auch heute noch gehen).

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Wo kann man das auswählen? [Personelle Bearbeitung / Maschinelle Bearbeitung]
          Auf der letzten Eingabemaske innerhalb von MeinELSTER, wenn man dort eine Firstverlängerung beantragt, gibt es ein Dropdown-Feld, wo ich dies auswählen MUSSTE. Ich hatte zuerst nichts ausgewählt, weil es mir egal ist, ob der Antrag maschinell oder personell bearbeitet. Dann konnte ich den Antrag auf Fristverlängerung aber nicht absenden. Es kam eine Meldung, dass ich eine Auswahl treffen muss. Dort stand dann aber auch, dass in den allermeisten Fällen die Bearbeitung maschinell erfolgt und nur in Ausnahmefällen personell.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Und wenn eine Rückmeldung kommt, dann sicher nicht über Mein Elster.
            OK, gut zu wissen. Hätte gedacht, dass, wenn die Bearbeitung des Antrags maschinell erfolgt, die Bestätigung der Bewilligung, sofern es eine gibt, auch elektronisch via MeinELSTER erfolgt. Wäre ja auch weniger Aufwand für das Finanzamt.

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              #7
              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
              Ich habe die Bewilligung letztes Jahr per normaler Briefpost bekommen.

              Manchmal aber auch gar nichts (da hatte ich aber auch nur eine "stillschweigende Fristverlängerung" per normaler E-Mail beantragt - das sollte auch heute noch gehen).
              OK, anscheinend gibt es manchmal diese Bestätigung der Bewilligung doch.

              Ich habe in das Text-Freifeld in der Eingabemaske für die Beantragung einer Fristverlängerung ebenfalls eine Floskel mitaufgenommen, die besagt, dass, wenn ich nichts höre, ich von einer Genehmigung der Fristverlängerung ausgehe.

              In Verbindung mit der elektronischen Versandbestätigung, die ich nach Abschicken des Antrags via MeinELSTER zum Download erhalten habe, dürfte ich dann eigentlich auf der sicheren Seite sein.

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                #8
                Zitat von Bioscientist Beitrag anzeigen

                OK, gut zu wissen. Hätte gedacht, dass, wenn die Bearbeitung des Antrags maschinell erfolgt, die Bestätigung der Bewilligung, sofern es eine gibt, auch elektronisch via MeinELSTER erfolgt. Wäre ja auch weniger Aufwand für das Finanzamt.
                Meines Wissens existiert aktuell kein technischer Kanal dafür, dass ein FA über Mein Elster antworten kann. Das heißt nicht, dass es nicht irgendwann kommt, es gibt ja inzwischen über die elektronische Bereitstellung der ESt-Bescheiddaten hinaus auch die Möglichkeit der elektronischen Bekanntgabe des eigentlichen Bescheids.

                Allerdings hätte ich enorme Zweifel, ob die rein elektronisch bekannt gegebene Ablehnung einer Fristverlängerung ohne Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe wirksam wäre.

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                  #9
                  In der Regel erhält man nur dann eine Antwort, wenn dem Antrag nicht vollumfänglich entsprochen wird. Alles Andere ist auch unnötig. Selbst wenn das FA (selten) was übersehen hat und ggf. einen Verspätungszuschlag festetzt, hat man immer noch sein Übermittlungsprotokoll und kann das vorlegen.

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                    #10
                    ... ob die rein elektronisch bekannt gegebene Ablehnung einer Fristverlängerung ohne Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe wirksam wäre.
                    Natürlich wäre die ohne Einwilligung unwirksam. Wer -wie ich- eingewilligt hat, hat aber nicht nur der Bekanntgabe des verbindlichen

                    Einkommensteuerbescheids zugestimmt, sondern dem Erhalt sämtlicher Bescheide unter der angegebenen Steuernummer und auch

                    sonstiger Schreiben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Bezüglich DIVA tut sich gerade einiges: Ab 2026 soll gemäß § 122 a AO automatisch jeder, der seine Steuererklärung elektronisch abgibt, auch einen elektronischen Bescheid erhalten, wenn er nicht aktiv widersprochen hat (aktuell ist es genau andershrum: Der elektronische Bescheid muss extra beantragt werden).

                      Und ja, das fängt momentan natürlich mit den Einkommensteuerbescheiden an; langfristig (und je nach Bundesland) sollen alle möglichen Finanzamtsschreiben digital abgewickelt werden; es gibt - technisch - bereits jetzt mehr als 300 verschiedene Schreiben, die das Finanzamt - theoretisch - übermitteln könnte. Wird aktuell natürlich noch lange nicht ausgenutzt, kommt aber im Lauf der nächsten Jahre immer mehr...

                      elster285.png

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wer -wie ich- eingewilligt hat, hat aber nicht nur der Bekanntgabe des verbindlichen
                        Einkommensteuerbescheids zugestimmt, sondern dem Erhalt sämtlicher Bescheide unter der angegebenen Steuernummer und auh
                        sonstiger Schreiben.
                        Das ist zwar richtig, aber elektronische Mitteilungen und Anträge, insbesondere Fristverlängerung, lassen nicht darauf schließen, dass die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt wurde.

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Das ist zwar richtig, aber elektronische Mitteilungen und Anträge, insbesondere Fristverlängerung, lassen nicht darauf schließen, dass die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt wurde.
                          Trifft in meinem Fall zu, sprich ich habe die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt. Bisher habe ich jedoch keine Rückmeldung bzgl. einer Bewilligung oder deren Ablehnung erhalten. Gehe eher davon aus, dass - wie bereits hier geschrieben - keine Bestätigung einer Bewilligung kommt. Zumindest nicht elektronisch und wahrscheinlich auch nicht postalisch. Falls doch, werde ich hier nochmals berichten.

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                            #14
                            Zitat von Bioscientist Beitrag anzeigen
                            Bisher habe ich jedoch keine Rückmeldung bzgl. einer Bewilligung oder deren Ablehnung erhalten
                            Du hast ja auch nichts beantragt, Du hast eine Zustimmung erteilt.

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                              #15
                              Ich habe eine Zustimmung erteilt, dass ich auf elektronischem Wege rechtlich gültige Mitteilungen via MeinELSTER erhalten kann. Und gestellt habe ich nun einen Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist für die Steuererklärung. Oder wie ist deine Antwort zu verstehen?

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