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Anlage Energetische Maßnahmen - Angabe zu Miteigentumsanteilen

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    Anlage Energetische Maßnahmen - Angabe zu Miteigentumsanteilen

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung (Ehepaar), das sich auf die Anlage Energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) bezieht.

    Ausgangssituation:
    • Die betroffene Immobilie gehört zu 100 % meiner Frau (Person B). Ich (Person A) bin nicht im Grundbuch eingetragen und nicht Eigentümer.
    • Im Vorjahr konnte ich das korrekt abbilden: Ich habe 0 % Eigentum eingetragen, die Maßnahme war vollständig meiner Frau zugeordnet, und die Steuerberechnung funktionierte einwandfrei.
    • Die Maßnahme ist auf mehrere Jahre verteilt – im aktuellen Jahr gebe ich also den Folgebetrag an und ergänze den verbleibenden Höchstbetrag unter "Zusatzangaben zur Steuerberechnung".

    Problem:
    • Sobald ich 0 % Eigentum für mich selbst eintrage, erscheint beim Prüfen die Fehlermeldung:
      „Es wurden unplausible und/oder unzulässige Werte eingegeben. Eine Steuerberechnung konnte deshalb nicht erfolgen.“
    • Nur wenn ich mir selbst einen Eigentumsanteil von z. B. 1 % zuweise, funktioniert die Steuerberechnung – das entspricht aber nicht den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen und wäre inhaltlich falsch.

    Frage:

    Wie kann ich die Maßnahme korrekt vollständig meiner Frau zuordnen, ohne einen fiktiven Eigentumsanteil bei mir eintragen zu müssen?

    Gibt es eine offizielle Lösung oder einen empfohlenen Workaround seitens Elster?

    Ich möchte ungern falsche Angaben machen, nur um das Formular „zufrieden“ zu stellen. Im Zweifel würde ich es mit Freitext erläutern – aber vielleicht gibt es ja eine saubere technische Lösung.

    Vielen Dank für Hinweise oder Rückmeldungen!​

    #2
    Von welcher Zeile sprechen wir denn? Ich konnte jetzt auf die Schnelle keine Zeile finden, in der ein Anteil einzutragen wäre, wenn das Objekt nur einer Person gehört.

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      #3
      Moin,
      Danke schonmal für die Rückmeldung.

      Ich veranlage wie gesagt gemeinsam mit meiner Frau.

      Hier meine ich Punkt 4:

      energetische Maßnahmen.png

      Miteigentümer.png

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        #4
        Ja, genau das was ich auch gefunden hab.

        Den Text hast Du gelesen, oder?

        Falls das Objekt im Eigentum mehrerer Personen steht ...

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          #5
          Warum willst du bei Alleineigentum deiner Frau einen Miteigentumsanteil eintragen?
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Wow, danke...
            im letzten Jahr habe ich Person A leer gelassen und bei Person B 100% eingetragen (ggf. eintragen müssen?).

            Auf den Gedanken dort einfach gar nichts einzutragen bin ich nicht gekommen, danke.


            Rein Interessenhalber: kann mir einer sagen warum das relevant ist? Wenn man nicht zusammen veranlagt und einzelne Erklärungen macht und die Anteile aufteilen muss?

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              #7
              Damit der Höchstbetrag nicht überschritten wird?

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