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Geerbte Autorenhonorare - wo eintragen

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    Geerbte Autorenhonorare - wo eintragen

    Meine (verstorbene) Mutter hat Theaterstücke geschrieben und bei einem Verlag veröffentlicht. Wenn es nun eine Aufführung von ihren Stücken gibt, werden dafür Gebühren fällig, die die Theatergruppe an den Verlag zahlt. Da ich der Erbe bin, bekomme ich nun jährlich vom Verlag eine Autorenabrechnung über den Anteil, der früher dem Autor (also meiner Mutter) zugestanden hätte.

    Kurz gesagt: Ich bekomme jährlich eine Autorenabrechnung über ein paar hundert EUR von den aufgeführten Stücken meiner verstorbenen Mutter.

    Wo soll ich nun diese Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung eintragen?

    #2
    Hallo,

    bei der Mutter waren das freiberufliche Einkünfte (Anlage S), aber das liegt imho bei dir nicht vor.

    Ich würde es in der Anlage SO erklären, unter Leistungen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      "Einkünfte nach dem Tod der bzw. des Verstorbenen sind unmittelbar der Erbin bzw. dem Erben in ihrer bzw. seiner eigenen Steuererklärung zuzurechnen, und zwar grundsätzlich in derselben Einkunftsart wie zuvor bei der verstorbenen Person. Die Erbin bzw. der Erbe bezieht die Einkünfte dann nämlich nicht mehr aus einer ehemaligen Tätigkeit der bzw. des Verstorbenen, sondern kraft eigener Verwirklichung des Einkünftetatbestandes." Quelle: Finanzverwaltung NRW

      Also eher in der Anlage S in der eigenen Steuererklärung erfassen.

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        #4
        Hallo,

        Zustimmung, kann man auch machen, im Ergebnis ist es das Gleiche (bzw. kann es sogar besser sein, wenn diese Erträge zwischen 256 und 410 Euro liegen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Vielen Dank für die Antworten.

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