Hallo,
wir sind zusammen veranlagt, mein Mann ist Angestellter (Person A/Ehemann) und ich bin freiberuflich Selbstständige (Person B/Ehefrau).
Für die Anlage EÜR 2024 habe ich die Daten aus 2023 übernommen.
Beim Öffnen der "Allgemeinen Angaben" plöppte prompt folgender Hinweis auf: "Eine andere Angabe als "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft" ist nur zulässig, wenn bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen) für die vorliegende Anlage EÜR keine gesonderte Betriebssteuernummer existiert und deswegen unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist."
Natürlich habe ich als Betriebsinhaber "Person B/Ehefrau" eingetragen, weil dies der Wahrheit entspricht. Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser Hinweis 2023 auch schon kam (aber wer weiß...). Wir haben zwei verschiedene Steuernummern (eine für die Est. und eine, später dazu gekommene, für meine freiberufl. Tätigkeit) und der Betrieb ist ausschließlich mir als Person B zuzuordnen. Was soll ich jetzt tun????
Vielen Dank schonmal im Voraus ...
wir sind zusammen veranlagt, mein Mann ist Angestellter (Person A/Ehemann) und ich bin freiberuflich Selbstständige (Person B/Ehefrau).
Für die Anlage EÜR 2024 habe ich die Daten aus 2023 übernommen.
Beim Öffnen der "Allgemeinen Angaben" plöppte prompt folgender Hinweis auf: "Eine andere Angabe als "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft" ist nur zulässig, wenn bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen) für die vorliegende Anlage EÜR keine gesonderte Betriebssteuernummer existiert und deswegen unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist."
Natürlich habe ich als Betriebsinhaber "Person B/Ehefrau" eingetragen, weil dies der Wahrheit entspricht. Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser Hinweis 2023 auch schon kam (aber wer weiß...). Wir haben zwei verschiedene Steuernummern (eine für die Est. und eine, später dazu gekommene, für meine freiberufl. Tätigkeit) und der Betrieb ist ausschließlich mir als Person B zuzuordnen. Was soll ich jetzt tun????
Vielen Dank schonmal im Voraus ...
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