Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage EÜR - Betriebsinhaber = Person B/Ehefrau

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage EÜR - Betriebsinhaber = Person B/Ehefrau

    Hallo,
    wir sind zusammen veranlagt, mein Mann ist Angestellter (Person A/Ehemann) und ich bin freiberuflich Selbstständige (Person B/Ehefrau).
    Für die Anlage EÜR 2024 habe ich die Daten aus 2023 übernommen.

    Beim Öffnen der "Allgemeinen Angaben" plöppte prompt folgender Hinweis auf: "Eine andere Angabe als "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft" ist nur zulässig, wenn bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen) für die vorliegende Anlage EÜR keine gesonderte Betriebssteuernummer existiert und deswegen unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist.​"

    Natürlich habe ich als Betriebsinhaber "Person B/Ehefrau" eingetragen, weil dies der Wahrheit entspricht. Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser Hinweis 2023 auch schon kam (aber wer weiß...). Wir haben zwei verschiedene Steuernummern (eine für die Est. und eine, später dazu gekommene, für meine freiberufl. Tätigkeit) und der Betrieb ist ausschließlich mir als Person B zuzuordnen. Was soll ich jetzt tun????

    Vielen Dank schonmal im Voraus ...



    #2
    Hallo,

    möglich das dort wegen der Vergabe der Wirtschaft-ID im Finanzamt auch noch vieles im Fluss ist.

    Wie du schon gesagt hast, hast du für deine freiber. Tät. eine eigene Steuernummer. Auf dieser Steuernummer bist du die Betriebsinhaberin und auch Person A und genau so würde ich mich in die EÜR eintragen.

    Das du in der ESt als Ehefrau und Person B stehst wird dann ja eh durch die Angabe des Gewinns in der Anlage S deutlich.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Txetxe Beitrag anzeigen
      Was soll ich jetzt tun????
      Dieses ungewöhnliche Verhalten für 2024 kann ich bestätigen. Aber es ist nur ein Hinweis, den kann man ignorieren.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        Diese gesonderte Abfrage gibt es schon länger aber der prüfhinweis ist neu. Aber ja, wenn ene seperate Steuernummer für den betrieb existiert ist man in der Anlage EÜR immer Person A.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Lieben Dank für eure Antworten. Und für den neuen Blickwinkel. Ich war davon ausgegangen, wenn ich bei der Einkommenssteuererklärung Person B bin, muss ich es hier auch sein und war gar nicht auf die Idee gekommen, dass es auch anders sein könnte. :-) Und es beruhigt mich, dass auch andere über dieses Problem gestolpert sind. Mal sehen, was das FA sagt.

          Viele Grüße
          TxeTxe

          Kommentar

          Lädt...
          X